Beschreibung der Leistung
Europawahl:
- Wahlvorschläge können durch Parteien und Wählervereini-gungen eingereicht werden
- Wahlvorschlag muss mit allen erforderlichen Vordrucken eingereicht werden
- Zuständig: Bundeswahlleitung
Bundestagswahl:
- Wahlvorschläge können durch Parteien und Einzelbewer-bende eingereicht werden
- Wahlvorschlag muss mit allen erforderlichen Vordrucken eingereicht werden
- Zuständig: Landes- und Kreiswahlleitung
Bürgerschaftswahl:
- Wahlvorschläge können durch Parteien, Wählervereinigun-gen und Einzelbewerbende eingereicht werden
- Wahlvorschlag muss mit allen erforderlichen Vordrucken eingereicht werden
- Zuständig: Landes- und Bezirkswahlleitung
Bezirksversammlungswahl:
- Wahlvorschläge können durch Parteien, Wählervereinigun-gen und Einzelbewerbende eingereicht werden
- Wahlvorschlag muss mit allen erforderlichen Vordrucken eingereicht werden
- Zuständig: Bezirkswahlleitung