Beschreibung der Leistung
Im Wahlvorschlagsverfahren wird bestimmt, wer für eine Wahl aufgestellt und zugelassen wird. Je nach Art der Wahl gelten andere Bestimmungen. Sie müssen Ihren Wahlvorschlag immer mit allen erforderlichen Vordrucken einreichen.
Europawahl:
Wahlvorschläge können durch Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Zuständig ist die Bundeswahlleitung
Bundestagswahl:
Wahlvorschläge können durch Parteien und Einzelbewerbende eingereicht werden. Zuständig ist die Landes- und Kreiswahlleitung.
Bürgerschaftswahl:
Wahlvorschläge können durch Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerbende eingereicht werden. Zuständig ist die Landes- und Bezirkswahlleitung
Bezirksversammlungswahl:
Wahlvorschläge können durch Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerbende eingereicht werden. Zuständig ist die Bezirkswahlleitung