Hamburg.deHamburg ServiceWahlvorschlagsverfahrenA230

A230

Wahlvorschlagsverfahren

  •  
Hier finden Sie Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren sowie Ansprechpersonen bei Fragen von Parteien und Kandidierenden.
  •  

Beschreibung der Leistung

Europawahl:

  • Wahlvorschläge können durch Parteien und Wählervereini-gungen eingereicht werden
  • Wahlvorschlag muss mit allen erforderlichen Vordrucken eingereicht werden
  • Zuständig: Bundeswahlleitung

Bundestagswahl

  • Wahlvorschläge können durch Parteien und Einzelbewer-bende eingereicht werden 
  • Wahlvorschlag muss mit allen erforderlichen Vordrucken eingereicht werden 
  • Zuständig: Landes- und Kreiswahlleitung

Bürgerschaftswahl:

  • Wahlvorschläge können durch Parteien, Wählervereinigun-gen und Einzelbewerbende eingereicht werden
  • Wahlvorschlag muss mit allen erforderlichen Vordrucken eingereicht werden
  • Zuständig: Landes- und Bezirkswahlleitung

Bezirksversammlungswahl:

  • Wahlvorschläge können durch Parteien, Wählervereinigun-gen und Einzelbewerbende eingereicht werden
  • Wahlvorschlag muss mit allen erforderlichen Vordrucken eingereicht werden
  • Zuständig: Bezirkswahlleitung

 

Informationen

Voraussetzungen

Wahlvorschläge müssen schriftlich eingereicht werden. Es sind die jeweiligen Form (Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Unter-lagen) sowie Fristerfordernisse zu beachten.

Benötigte Unterlagen

Ein Wahlvorschlag muss enthalten: 

  • den Wahlvorschlag an sich (Kandidierendenliste) 
  • die Zustimmungserklärungen der Kandidierenden 
  • die Wählbarkeitsbescheinigungen der Kandidierenden (bzw. bei Unionsbürgerinnen und -bürgern ggf. Versicherung an Eides statt) 
  • Niederschrift über die Aufstellungsversammlung der Kandidierenden
  • eine eidesstattliche Versicherung über die Aufstellungsversammlung
  • Ggf. Unterstützungsunterschriften

Fristen

Fristen zur Einreichung der Wahlvorschläge

Europawahl: bis zum 83. Tag vor der Wahl, 18 Uhr.

Bundestagswahl: bis zum 69. Tag vor der Wahl, 18 Uhr.

Bürgerschaftswahl: bis zum 90. Tag vor der Wahl, 16 Uhr.

Bezirksversammlungswahl: bis zum 90. Tag vor der Wahl, 16 Uhr.

 

Verfahrensablauf

Zunächst müssen die erforderlichen Unterlagen bzw. Formblätter bei der zuständigen Bundes-, Landes-, Kreis- oder Bezirkswahllei-tung abgefordert werden. Anschließend müssen auf diesen Unterla-gen alle erforderlichen Angaben gemacht werden. Hierzu kann ggf. ein Onlineportal genutzt werden. Der vollständige Wahlvorschlag ist im letzten Schritt vollständig und fristwahrend einzureichen.

Dauer

Eine erste Einschätzung bezüglich der Zulässigkeit erhält die einreichende Person in der Regel bereits beim Einreichen vor Ort.

Die endgültige Entscheidung trifft der für die Zulassung zuständige Wahlausschuss. 

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Die zuständigen Ausschüsse entscheiden über die Zulassung oder Nichtzulassung der Wahlvorschläge. Gegen die Entscheidung besteht die Möglichkeit, Beschwerde bei der jeweils zuständigen Stelle einzulegen.



Die geltenden Regelungen können den zugehörigen Wahlgesetzen entnommen werden.

Rechtsgrundlage

§§ 8-14 Europawahlgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/euwg/BJNR007090978.html 



§§ 18-28 Bundeswahlgesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/BJNR003830956.html



§§ 22-26 Bürgerschaftswahlgesetz

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWGHA1971V7P22/part/X 



§§ 18-23 Bezirksversammlungswahlgesetz

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahl-GHA1977V10P18/part/X

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Bezirksversammlungswahlen, Wahlvorschläge Bundestagswahlen, Wahlvorschläge Bürgerschaftswahlen, Wahlvorschläge Europawahlen, Wahlvorschläge EU-Wahlen, Wahlvorschläge Wählen, Wahlvorschläge Landeswahlamt, Wahlvorschläge Unterstützungsunterschrift Wahlvorschlagsverfahren Unterstützungsunterschriftenliste Wahlvorschlag Wahlvorschläge Aufstellung Versammlung Kandidierende Kandidat Kandidatin

Letzte Aktualisierung: 10.09.2024