Voraussetzungen
Als Erbe können Sie einen Erbschein beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde der verstorbenen Person, also der Erblasserin oder des Erblassers
- Unterlagen zur Dokumentation der Stellung als gesetzliche Erbin oder gesetzlicher Erbe, zum Beispiel:
- Familienstammbuch
- Heiratsurkunden des Erblassers
- Geburtsurkunden der Kinder und Enkelkinder des Erblassers
- Adoptionsunterlagen
- Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk
- Informationen dazu, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt
- Nachweise, warum bestimmte Personen, die eigentlich (Mit-)Erben wären, keine Erben sind, zum Beispiel:
- Sterbeurkunden
- Erbausschlagungserklärungen
- Erbverzichtserklärungen
- Wenn vorhanden Testamente oder Erbverträge oder zumindest die Angaben dazu, zum Beispiel bei besonderer amtlicher Verwahrung
- bei Eheleuten: gegebenenfalls Nachweis des Güterstands
- bei eingetragenen Lebenspartnerschaften: gegebenenfalls Nachweis des Vermögensstands
Zu Beachten
Zum Nachweis Ihrer Erbenstellung bei gesetzlicher Erbfolge (wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist) müssen Sie verschiedene Dokumente einreichen. Dabei geht es darum, alle erbrechtlich relevanten Ereignisse in Ihrer Familie, bezogen auf den Erblasser zu belegen. Das können Heirat, Scheidung, Geburten von Kindern, Todesfälle, Erbverzichte und ähnliches sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Dokumente Sie einreichen müssen, können Sie dies beim zuständigen Nachlassgericht erfragen.
Bitte beachten Sie:
Eine Rechtsberatung findet beim Nachlassgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA ) an.
Fristen
Keine