Voraussetzungen
- Sie sind sorgeberechtigt
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt in Hamburg und sind dort mit Hauptwohnsitz angemeldet
- Ihr Kind hat das erste Lebensjahr bereits vollendet
- Ihr Kind ist noch nicht eingeschult und besucht keine Vorschule
Wenn Sie eine Betreuungszeit von über 5 Stunden pro Tag beantragen möchten, oder wenn Sie Betreuung für ein unter ein Jahr altes Kind beantragen möchten, muss zusätzlich mindestens eine der folgenden Gegebenheiten gelten:
- Sie sind berufstätig oder absolvieren eine berufliche Aus- beziehungsweise Weiterbildung.
- Sie beziehen Bürgergeld.
- Sie sind nach Deutschland eingewandert und besuchen einen Deutsch-Sprachkurs oder einen Integrationskurs.
- Es liegen andere sozial bedingte oder pädagogische Bedarfe vor, die eine Betreuung notwendig machen.
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag (Online oder in Papierform)
- Kopie der Identitätsdokumente (Personalausweis, Reisepass) des antragstellenden Elternteils
- Bei Beantragung einer Betreuung von über 5 Stunden täglich oder einer Betreuung für ein unter einjähriges Kind zusätzlich:
- ausgefüllter Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (nur bei Beantragung in Papierform)
- Einkommensnachweise
- Nachweise, aus denen Ihre tägliche Arbeits- oder Kurszeit hervorgeht (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung, Kursbescheinigung, Glaubhaftmachung bei Selbstständigen)
- gegebenenfalls: Bedarfsnachweis des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)
Zu Beachten
Die Betreuung wird in der Regel für maximal ein Jahr bewilligt.
Wenn sich innerhalb des Bewilligungszeitraumes Änderungen an den von Ihnen im Antrag gemachten Daten ergeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle sofort mitteilen.
Fristen
Aufgrund der Bearbeitungszeit ist es empfehlenswert, dass Sie Ihren Erst- beziehungsweise Neuantrag möglichst frühzeitig, jedoch frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn stellen. Die Betreuung kann frühestens rückwirkend ab Antragseingang bei der zuständigen Stelle bewilligt werden.
Wenn Ihr Kind bereits in Betreuung ist, die Bewilligungszeit bald endet, und Sie die Betreuung weiter in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen Folgeantrag stellen. Einen Folgeantrag sollten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen. Eine Verlängerung kann höchstens bis zum 1. des entsprechenden Antragsmonats rückwirkend gewährt werden.