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Kindertagesbetreuung beantragen

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Sie können Ihr Kind in einer Kindertagesbetreuung anmelden und zeitweise dort betreuen lassen. 
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Beschreibung der Leistung

Sie können Ihr Kind in einer Kindertagesbetreuung (Kita), einer Krippe, einem Kindergarten oder einem Hort anmelden, wenn Sie es zeitweise nicht selbst betreuen können. Jedes Kind hat Anspruch auf bis zu 5 Stunden Betreuung pro Tag, inklusive Mittagessen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihr Kind bis zu 12 Stunden täglich betreuen lassen.

In Hamburg gilt ein Kita-Gutschein-System. Mit dem Kita-Gutschein wird Art und Umfang des Betreuungsbedarfs Ihres Kindes festgestellt. Sie müssen den Kita-Gutschein bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind sorgeberechtigt
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt in Hamburg und sind dort mit Hauptwohnsitz angemeldet
  • Ihr Kind hat das erste Lebensjahr bereits vollendet
  • Ihr Kind ist noch nicht eingeschult und besucht keine Vorschule

Wenn Sie eine Betreuungszeit von über 5 Stunden pro Tag beantragen möchten, oder wenn Sie Betreuung für ein unter ein Jahr altes Kind beantragen möchten, muss zusätzlich mindestens eine der folgenden Gegebenheiten gelten:

  • Sie sind berufstätig oder absolvieren eine berufliche Aus- beziehungsweise Weiterbildung.
  • Sie beziehen Bürgergeld.
  • Sie sind nach Deutschland eingewandert und besuchen einen Deutsch-Sprachkurs oder einen Integrationskurs.
  • Es liegen andere sozial bedingte oder pädagogische Bedarfe vor, die eine Betreuung notwendig machen.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag (Online oder in Papierform)
  • Kopie der Identitätsdokumente (Personalausweis, Reisepass) des antragstellenden Elternteils
  • Bei Beantragung einer Betreuung von über 5 Stunden täglich oder einer Betreuung für ein unter einjähriges Kind zusätzlich:
  • ausgefüllter Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (nur bei Beantragung in Papierform)
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise, aus denen Ihre tägliche Arbeits- oder Kurszeit hervorgeht (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung, Kursbescheinigung, Glaubhaftmachung bei Selbstständigen)
  • gegebenenfalls: Bedarfsnachweis des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)

Zu Beachten

Die Betreuung wird in der Regel für maximal ein Jahr bewilligt.

Wenn sich innerhalb des Bewilligungszeitraumes Änderungen an den von Ihnen im Antrag gemachten Daten ergeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle sofort mitteilen. 

Fristen

Aufgrund der Bearbeitungszeit ist es empfehlenswert, dass Sie Ihren Erst- beziehungsweise Neuantrag möglichst frühzeitig, jedoch frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn stellen. Die Betreuung kann frühestens rückwirkend ab Antragseingang bei der zuständigen Stelle bewilligt werden.



Wenn Ihr Kind bereits in Betreuung ist, die Bewilligungszeit bald endet, und Sie die Betreuung weiter in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen Folgeantrag stellen. Einen Folgeantrag sollten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen. Eine Verlängerung kann höchstens bis zum 1. des entsprechenden Antragsmonats rückwirkend gewährt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag auf Erteilung eines Kita-Gutscheins zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Sie können den Antrag online stellen.
    • Wenn Sie den Kita-Gutschein für eine Hort-Betreuung stellen möchten, müssen Sie den Antrag in Papierform stellen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Kita-Gutschein für einen bestimmten Betreuungsumfang.
  • Sie lösen den Kita-Gutschein in einer Betreuungseinrichtung ein.

Dauer

Bis zu 10 Wochen

Gebühren

Für die Antragsbearbeitung: Keine

Für die fünfstündige Grundbetreuung: Keine

Für eine Betreuung von täglich bis zu zwölf Stunden: 4 EUR bis 204 EUR

Weitere Hinweise zur Beitragsberechnung finden Sie in den angebundenen Links

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 22 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__22.html

§ 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__23.html

§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html

§ 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Integrationsplatz KiTa Pädagogik

Letzte Aktualisierung: 15.09.2024