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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Aus- und Fortbildungseinrichtungen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Anerkennung

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Sie möchten sich als Aus- und Fortbildungseinrichtungen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung anerkennen lassen.
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Beschreibung der Leistung

Anerkennung als Aus- und Fortbildungseinrichtungen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Ansprechpartner in der Abteilung betrieblicher Umweltschutz.

Zu Beachten

Die Anerkennung wird bundesweit akzeptiert

Gebühren

Je nach Aufwand 400 - 500 EUR

Rechtsgrundlage

Anerkennung als Aus- und Fortbildungseinrichtungen nach § 5 und 9 ChemKlimaschutzV.

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

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Letzte Aktualisierung: 11.10.2024