Voraussetzungen
Ihre anzuerkennende Fortbildungsveranstaltung vermittelt die für den jeweiligen Aufgabenbereich erforderlichen Kenntnisse, wie
- Anlagetechnik,
- die einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik
- die wesentlichen Eigenschaften der betreffenden Stoffe und Zubereitungen/Gemische und die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren.
Benötigte Unterlagen
- Lehrplan für die Fortbildungsveranstaltung
- Liste der erforderlichen Messgeräte und Apparate für die praxisnahe Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
- Muster eines Nachweises über die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung
- Liste der Lehrkräfte mit Angaben zu deren Qualifikation
Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.
Zu Beachten
Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.
Fristen
Antragsfrist: Keine
Sie dürfen Ihre Fortbildungsveranstaltung erst anbieten, wenn Ihnen die Anerkennung erteilt wurde.