Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Fortbildungsveranstaltungen für die Sachkunde gemäß Chemikalien-Ozonschichtverordnung Anerkennung beantragen

Sie möchten Fortbildungsveranstaltungen für die Sachkunde gemäß Chemikalien-Ozonschichtverordnung anbieten? Hier erfahren Sie, wie Sie als Anbieterin oder Anbieter anerkannt werden.

Beschreibung der Leistung

Bestimmte Arbeiten im Zusammenhang mit Stoffen, welchen die Ozonschicht schädigen, dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Diese Personen müssen ihre Sachkunde nachweisen, indem sie beispielsweise Fortbildungsveranstaltungen besuchen. Wenn Sie solche Fortbildungsveranstaltungen anbieten und durchführen möchten, benötigen Sie eine Anerkennung durch die zuständige Stelle.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ihre anzuerkennende Fortbildungsveranstaltung vermittelt die für den jeweiligen Aufgabenbereich erforderlichen Kenntnisse, wie

  • Anlagetechnik,
  • die einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • die wesentlichen Eigenschaften der betreffenden Stoffe und Zubereitungen/Gemische und die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren.

Benötigte Unterlagen

  • Lehrplan für die Fortbildungsveranstaltung
  • Liste der erforderlichen Messgeräte und Apparate für die praxisnahe Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse
  • Muster eines Nachweises über die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung
  • Liste der Lehrkräfte mit Angaben zu deren Qualifikation

Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

Antragsfrist: Keine



Sie dürfen Ihre Fortbildungsveranstaltung erst anbieten, wenn Ihnen die Anerkennung erteilt wurde.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den gegebenenfalls notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über die Anerkennung schriftlich mit.

Dauer

Bis zu mehrere Wochen

Gebühren

Die Kosten variieren je nach Bearbeitungsaufwand bei der zuständigen Stelle.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 5 Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)

https://www.gesetze-im-internet.de/chemozonschichtv/__5.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

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Letzte Aktualisierung: 11.02.2026