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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Lehrgänge für die Vermittlung der Fachkunde an Beauftragte gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz, Anerkennung

Informationen

Benötigte Unterlagen

Formloser Antrag sowie folgende Angaben laut anzuforderndem Merkblatt:

  1. Ort und Datum der geplanten Veranstaltung
  2. Referenten, Themen und Zeitdauern der Vorträge
  3. Darstellung einer jeweils mehrjährigen Tätigkeit der Referenten im Bereich ihres Themengebietes
  4. Schriftliche Darstellungen (z.B. Manuskripte, Präsentationen) der Vorträge
  5. Hinweise auf bereits vorliegende Anerkennungen eines inhaltsgleichen Lehrganges oder bereits erfolgte Ablehnungen entsprechender Anträge.

Gebühren

169 EUR

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

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Suchwörter: Anerkennung von Lehrgängen über Kenntnise des Bundes-Immissiosschutzgesetzes Bundes-Immissiosschutzgesetz, Anerkennung von Lehrgängen für Beauftragte

Letzte Aktualisierung: 06.11.2025