Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Fachbetrieb für Überprüfung und Wartung von Amalgamabscheidern Zulassung beantragen

Für die gewerbliche Prüfung und Wartung von Amalgamabscheidern benötigen Sie eine offizielle Zulassung.

Beschreibung der Leistung

Ein Fachbetrieb für die Prüfung und Wartung von Amalgamabscheidern ist ein zugelassenes Unternehmen, das diese Geräte auf ihre einwandfreie Funktion überprüft und sicherstellt, dass sie alle gesetzlichen Umweltvorgaben erfüllen.



Wenn Sie die Durchführung dieser Prüfungen beziehungsweise Wartungen anbieten möchten, benötigen Sie eine offizielle Anerkennung als Fachbetrieb.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie beziehungsweise Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nachweislich fachlich geschult.

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Angaben und Nachweise über die Aufgabenbereiche Ihres Betriebes, die Anzahl Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren fachliche Qualifikation
  • Gewerbeschein
  • Schulungsnachweise für Amalgamabscheider-Typen, für die ihr Betrieb zugelassen werden soll

Zu Beachten

Eine Zulassung wird Ihnen jeweils nur für Amalgamabscheider-Typen erteilt, für die Sie einen Schulungsnachweis vorlegen können.

Fristen

Keine. Sie benötigen die Zulassung bevor Sie Prüfungen und Wartungen durchführen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Die Kosten sind abhängig vom Einzelfall.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 15 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV6P15

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abwasserwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 08.02.2026