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Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Grünflächen und Erholungsanlagen beantragen

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Wenn Sie eine öffentliche Grünfläche oder eine Erholungsanlage auf eine besondere Art nutzen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Beschreibung der Leistung

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen (zum Beispiel Parks) sollen der Gesundheit und Erholung der Bürgerinnen und Bürger dienen. Sie sind für den Gemeingebrauch bestimmt. Dies bedeutet, dass diese Flächen für jede Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.

Wenn Sie öffentliche Grün- und Erholungsanlagen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen, zum Beispiel für

  • die Durchführung einer Veranstaltung
  • das Betreiben einer gewerblichen Freizeitanlage
  • das Aufstellen von Bienenstöcken
  • das Anbieten von Waren und Dienstleistungen

stellt dies eine Sondernutzung dar. Sie müssen vorab eine Erlaubnis beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihre Sondernutzung darf nicht gegen naturschutzrechtliche oder landschaftsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.
  • Ihre Sondernutzung muss die Belange der erholungssuchenden Bürgerinnen und Bürger wahren und darf sie nicht erheblich einschränken oder belästigen. Auch Nachbarn dürfen durch Ihre Sondernutzung nicht unzumutbar gestört werden.
  • Ihre Sondernutzung darf die Grünanlage nicht unverhältnismäßig stark schädigen.

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
  • Unterlagen, die die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)

Zu Beachten

Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis für eine möglichst kurze Zeit, um die Grün- und Erholungsanlage wenig zu schädigen. Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.

Die Erlaubnis wird Ihnen mit einem Widerrufsvorbehalt erteilt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.

Eine Sondernutzungserlaubnis wird Ihnen nur für einen Teil einer Grünanlage gewährt, um andere Erholungssuchende nicht unangemessen von der Nutzung der Anlage auszuschließen.

Je nach Vorhaben benötigen Sie über die Sondernutzungserlaubnis hinaus gegebenenfalls weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass diese Ihnen vorliegen.
 

Fristen

Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag und reichen die notwendigen Unterlagen ein.
  • Ihr Antrag wird geprüft, gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nachgefordert.
  • Sie erhalten einen Genehmigungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Antrages, sowie von der Qualität der eingereichten Unterlagen.

Gebühren

Es fällt eine Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis an. Zudem können Gebühren für die Benutzung der Fläche anfallen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Umfang und Ort der Sondernutzung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 4 Abs. 2 Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-GrAnlGHApP4

Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeBenGebOHA1994V26Anlage1/part/X

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Außengastronomie Baustelle

Letzte Aktualisierung: 01.12.2024