Voraussetzungen
- Ihre Sondernutzung darf nicht gegen naturschutzrechtliche oder landschaftsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.
- Ihre Sondernutzung muss die Belange der erholungssuchenden Bürgerinnen und Bürger wahren und darf sie nicht erheblich einschränken oder belästigen. Auch Nachbarn dürfen durch Ihre Sondernutzung nicht unzumutbar gestört werden.
- Ihre Sondernutzung darf die Grünanlage nicht unverhältnismäßig stark schädigen.
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Unterlagen, die die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel eine Skizze mit Angabe der Maße)
Zu Beachten
Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis für eine möglichst kurze Zeit, um die Grün- und Erholungsanlage wenig zu schädigen. Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie für die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.
Die Erlaubnis wird Ihnen mit einem Widerrufsvorbehalt erteilt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann. Die Erlaubnis wird mit Auflagen versehen, die Sie erfüllen müssen.
Eine Sondernutzungserlaubnis wird Ihnen nur für einen Teil einer Grünanlage gewährt, um andere Erholungssuchende nicht unangemessen von der Nutzung der Anlage auszuschließen.
Je nach Vorhaben benötigen Sie über die Sondernutzungserlaubnis hinaus gegebenenfalls weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass diese Ihnen vorliegen.
Fristen
Keine. Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.