Voraussetzungen
- Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
- Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
- Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Unterlagen, welche die Art und den Umfang der Sondernutzung darlegen (zum Beispiel ein Entwurf des Werbeträgers und ein Lageplan)
Zu Beachten
Das Recht zur Werbung auf öffentlichen Wegen ist bis auf wenige Ausnahmen den Firmen Ströer und Wall vorbehalten.
Werbung durch Stellschilder (sogenannte Kundenstopper) sind bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich nicht gestattet.
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis stets befristet. Die Erlaubnis wird mit einem Widerrufsvorbehalt erteilt und mit Auflagen versehen, die Sie zu erfüllen haben.
Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, Entschädigungs- oder Schadensersatzzahlungen für Schäden zu leisten, die durch Ihre Sondernutzung entstehen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Sicherheit von Ihnen verlangen.
Sie dürfen keine gewerblichen Handzettel (Flyer) in Hamburg verteilen. Das Verteilen von Handzetteln aus politischen, religiösen oder weltanschaulichen Motiven ohne gewerblichen Hintergrund gehört zum Gemeingebrauch.
In der Vorwahlzeit entfällt die für politische Parteien und die sonstigen Berechtigten sonst vorgeschriebene Beschränkung auf Veranstaltungswerbung.
Wenn Sie feste Werbeanlagen wie zum Beispiel Lichtreklame, Schilder, Schaukästen oder Werbetafeln anbringen wollen, müssen Sie gegebenenfalls zusätzlich eine baurechtliche oder verkehrsrechtliche Genehmigung beantragen.
Fristen
Keine. Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Werbung beginnen.