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Genehmigung für die Neubelegung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit beantragen

Wenn Sie ein Grab vor Ablauf der Ruhezeit neu belegen wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
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Beschreibung der Leistung

Die Ruhezeit beschreibt den Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht neu belegt werden darf. Dieser Zeitraum beträgt mindestens 25Jahre. Die Ruhezeit beginnt mit dem Beisetzungstag und beträgt in Hamburg unabhängig von der Art der Bestattung 25 Jahre. Wenn Sie ein Grab vor Ablauf der Ruhezeit neu belegen wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Verfahrensweise variiert zwischen den einzelnen Friedhofsverwaltungen. Daher gelten je nach Friedhof andere Voraussetzungen. Sie sollten sich daher vor der Antragstellung mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen und erfragen, welche Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall erfüllt sein müssen.

Benötigte Unterlagen

Die Verfahrensweise variiert zwischen den einzelnen Friedhofsverwaltungen. Daher werden je nach zuständiger Stelle andere Unterlagen benötigt. Sie sollten sich daher vor der Antragstellung mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen und erfragen, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden.

Zu Beachten

Auch bei Vorliegen aller tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen besteht Ihrerseits kein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung. Die Friedhofsverwaltungen entscheiden im eigenen Ermessen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den gegebenenfalls notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit.

Dauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu mehreren Monaten rechnen.

Gebühren

174,00 EUR – 199,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 28 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP28

Gebührentatbestand Nr. 4423 Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen

(BestattGebO)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Grabstätten Bestattung Ruhefrist Beisetzung Grabpflege Grabstein

Letzte Aktualisierung: 22.04.2025