Beschreibung der Leistung
Um ein Grabmal auf einem Friedhof zu errichten oder zu ändern, benötigen Sie die Zustimmung der örtlich zuständigen Stelle (Friedhofsverwaltung).
Um ein Grabmal auf einem Friedhof zu errichten oder zu ändern, benötigen Sie die Zustimmung der örtlich zuständigen Stelle (Friedhofsverwaltung).
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Voraussetzungen zu entnehmen sind. Informieren Sie sich über die in Ihrem Fall geltenden Voraussetzungen bei der örtlich zuständigen Stelle.
Allgemeingültige Voraussetzungen:
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die notwendigen Unterlagen.
Als Person, welcher die Pflege eines Grabes obliegt, müssen Sie sicherstellen, dass das Grabmal immer in einem sicheren Zustand ist.
Keine
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Abläufe zu entnehmen sind. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über den konkreten Verfahrensablauf.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach örtlich zuständiger Stelle sowie Art und Umfang Ihres Antrages.
Verwaltungsgebühr: 64,00 EUR - 126,00 EUR
Sie müssen zusätzliche Gebühren für die spätere Entsorgung des Grabmals zahlen. Die Gebühr variiert je nach Art des Grabmales.
Widerspruch
§ 26 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP26
Gebührentatbestand Nr. 31 ff Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X
Suchwörter: Grabstätten Grabschmuck Grabpflege Grabstein
Letzte Aktualisierung: 14.09.2024