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Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen auf Friedhöfen beantragen

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Für die Errichtung oder Veränderung von Grabmalen benötigen Sie eine Genehmigung.
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Beschreibung der Leistung

Um ein Grabmal auf einem Friedhof zu errichten oder zu ändern, benötigen Sie die Zustimmung der örtlich zuständigen Stelle (Friedhofsverwaltung).

 

Informationen

Voraussetzungen

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Voraussetzungen zu entnehmen sind. Informieren Sie sich über die in Ihrem Fall geltenden Voraussetzungen bei der örtlich zuständigen Stelle.

Allgemeingültige Voraussetzungen:

  • Ihrem Vorhaben dürfen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
  • Das Grabmal muss auf einem stabilen Fundament stehen und so befestigt sein, dass es nicht umstürzt oder sich senkt, selbst wenn benachbarte Gräber geöffnet werden.

Benötigte Unterlagen

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die notwendigen Unterlagen.

Zu Beachten

Als Person, welcher die Pflege eines Grabes obliegt, müssen Sie sicherstellen, dass das Grabmal immer in einem sicheren Zustand ist. 

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Abläufe zu entnehmen sind. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über den konkreten Verfahrensablauf.

Dauer

Die Bearbeitungszeit variiert je nach örtlich zuständiger Stelle sowie Art und Umfang Ihres Antrages.

Gebühren

Verwaltungsgebühr: 64,00 EUR - 126,00 EUR



Sie müssen zusätzliche Gebühren für die spätere Entsorgung des Grabmals zahlen. Die Gebühr variiert je nach Art des Grabmales. 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 26 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP26

Gebührentatbestand Nr. 31 ff Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattGebO)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Grabstätten Grabschmuck Grabpflege Grabstein

Letzte Aktualisierung: 14.09.2024