Hamburg.deHamburg ServiceNutzungsrecht für eine Grabstelle erwerben

Nutzungsrecht für eine Grabstelle erwerben

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Sie möchten ein bestimmtes Grab anlässlich eines Todesfalls oder vorsorglich reservieren? Dann können Sie ein Nutzungsrecht für das Grab erwerben.
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Beschreibung der Leistung

Sie können im Falle eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken eine Grabstätte (zum Beispiel Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätte) reservieren. Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können das Nutzungsrecht erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die Ihr Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen festgelegten Zeitraum.

 

Informationen

Voraussetzungen

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Voraussetzungen zu entnehmen sind. Informieren Sie sich über die in Ihrem Fall geltenden Voraussetzungen bei der örtlich zuständigen Stelle.
 

Benötigte Unterlagen

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die notwendigen Unterlagen.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Abläufe zu entnehmen sind. Informieren Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über den konkreten Verfahrensablauf.
 

Dauer

Die Bearbeitungszeit variiert je nach örtlich zuständiger Stelle sowie Art und Umfang Ihres Antrages.

Gebühren

Die Kosten variieren je nach Grabstätte und Friedhof. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 23 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP23

§ 24 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP24/part/S

Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattGebO)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Beerdigungen Friedhof Sarg Urne

Letzte Aktualisierung: 04.10.2024