Beschreibung der Leistung
Auf Antrag bei der örtlich zuständigen Stelle (Friedhofsverwaltung) können Sie ein bereits erworbenes Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen beziehungsweise von einer anderen Person übernehmen. Sie können schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.