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Nutzungsrecht für eine Grabstelle übertragen

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Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen.
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Beschreibung der Leistung

Auf Antrag bei der örtlich zuständigen Stelle (Friedhofsverwaltung) können Sie ein bereits erworbenes Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen beziehungsweise von einer anderen Person übernehmen. Sie können schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Person, die das Nutzungsrecht bekommen soll, muss damit einverstanden sein.

Benötigte Unterlagen

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die notwendigen Unterlagen.

Zu Beachten

Es ist möglich, das Nutzungsrecht an einer Grabstelle im Falle des Todes einer Person automatisch durch Rechtsnachfolge zu erhalten.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Abläufe zu entnehmen sind. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über den konkreten Verfahrensablauf.

Dauer

Die Bearbeitungszeit variiert je nach örtlich zuständiger Stelle sowie Art und Umfang Ihres Antrages.

Gebühren

Die Kosten variieren je nach Grabstätte und Friedhof. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 24 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP24/part/S

Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattGebO)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Grabstätten Totenschein Sarg Urne

Letzte Aktualisierung: 10.09.2024