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Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen

Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor und Sie benötigen diese für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.
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Beschreibung der Leistung

Sie können einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.
In dem Ausdruck stehen alle Daten, die zu Ihrer Geburt eingetragen wurden – zum Beispiel Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, die Uhrzeit Ihrer Geburt und Angaben zu Ihren Eltern.
Auch spätere Änderungen, wie eine Adoption, eine Vaterschaftsanerkennung oder eine Namensänderung, sind darin vermerkt.

Sie können auch einen mehrsprachigen Ausdruck aus dem Personenstandsregister anfordern, wenn Sie den Ausdruck beispielsweise für internationale Zwecke benötigen.

Der Ausdruck stammt aus dem elektronischen Register. Er gilt rechtlich wie eine Geburtsurkunde. Sie können ihn zum Beispiel bei Behörden verwenden.

Seit dem 1. November 2022 steht die genaue Geburtszeit (Stunde und Minute) auch in jeder neuen Geburtsurkunde.
Falls Sie nur die Geburtszeit wissen möchten, kann Ihnen die zuständige Stelle diese auf Wunsch auch mitteilen, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden muss.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz.
Beglaubigte Registerausdrucke können Sie daher nur erhalten, als

  • Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren
  • Ehegatten,
  • Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetz),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Eltern und Großeltern sowie Kinder und Enkel),
  • Geschwister.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten den Ausdruck nur, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Benötigte Unterlagen

  • Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: Kopie).
  • Wenn Sie den Ausdruck aus dem Geburtenregister als Vertreterin oder Vertreter beantragen oder abholen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person sowie deren Ausweisdokument.
  • Wenn Sie nicht die Person sind, auf die sich der Ausdruck bezieht und auch nicht deren Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Vorfahre oder Abkömmling, benötigen Sie einen Nachweis Ihres berechtigten beziehungsweise Ihres rechtlichen Interesses.

Zu Beachten

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde, die zum 01.01.2009 abgeschafft wurde.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei der zuständigen Stelle.

Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde online beantragen.

  • Nutzen Sie den Online-Dienst "Urkundenanforderung".
  • Sie werden durch die Antragstellung geführt.

Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde schriftlich per Post, Telefax oder Email beantragen.

  • Sie senden ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle mit der Bitte, Ihnen eine mehrsprachige Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anfrage und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Sie erhalten die Urkunde.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde persönlich beantragen.

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. Informieren Sie sich vorher über die Öffnungszeiten.
  • Sie liegen Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bargeldlos.
  • Sie erhalten die Urkunde.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 - 14 Tage.

Gebühren


  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): 18,00 Euro

  • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 8,00 Euro

  • Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: gebührenfrei

Rechtsbehelf

Wenn das Standesamt die gewünschte Urkunde nicht ausstellt, können Sie einen Antrag auf Ausstellung beim Amtsgericht Hamburg, Personenstandsgericht, Sievekingplatz 1, stellen.

Rechtsgrundlage

§ 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__55.html



§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__62.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Geburtsort mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 10.07.2025