Beschreibung der Leistung
Als sorgeberechtigter Elternteil müssen Sie die Geburt Ihres Kindes bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen.
Ist eine vertrauliche Geburt geplant, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder an das Krankenhaus oder die sonstige Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird.
Fand die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird statt, sondern zu Hause (Hausgeburt) müssen Sie als sorgeberechtigter Elternteil die Geburt schriftlich oder persönlich (Bitte vorher Termin vereinbaren!) beim Standesamt innerhalb einer Woche anzeigen. Sind Sie als Eltern an der Anzeige gehindert, muss die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, angezeigt werden.
Ist das Kind tot zur Welt gekommen, so muss die Geburt innerhalb von drei Tagen angezeigt werden.