Beschreibung der Leistung
Sie können den Familiennamen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil erlangen in dem Sie eine Sorgeerklärung abgeben.
Sie können den Familiennamen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil erlangen in dem Sie eine Sorgeerklärung abgeben.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Die Neubestimmung des Geburtsnamens müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind gegenüber dem Standesamt erklären.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie beim Standesamt abgeben. Die Erklärung kann auch vor einem Notar abgegeben und öffentlich beglaubigt werden. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim zuständigen Standesamt eintrifft.
keine
Die Kosten belaufen sich auf mindestens 35,50 Euro.
keine
§ 46 Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__46.html
§ 1617b Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1617b.html
§ 45 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45.html
Suchwörter: Namensänderung Vorläufiger Personalausweis Personalausweis Ausweis Ausweis ausstellen Ausweis beantragen Beantragung elektronischer Personalausweis Identitätsdokument Identitätsnachweis Lichtbildausweis Neuer PA neuer Personalausweis PA Perso Personalausweis beantragen Personaldokument BPA vorläufiger Perso vorläufiger Ausweis vorübergehend vorläufig anderer Name neuer Name Nachname Vorname anderer Nachname Ausweis mit neuem Namen
Letzte Aktualisierung: 10.09.2024