Beschreibung der Leistung
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert Ihnen als schwerbehinderter Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Unterstützung soll dahingehend wirken, dass Sie als schwerbehinderter Mensch gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, und Sie dort Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können. Sie können begleitende Hilfe erhalten, wenn Sie arbeitsnehmend, selbstständig oder verbeamtet sind.
Begleitende Hilfen können Ihnen gewährt werden
- als technische Arbeitshilfen.
- zum Erreichen des Arbeitsplatzes.
- zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz.
- zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung.
- zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten.
- in besonderen Lebenslagen.
- als Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz.