Beschreibung der Leistung
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben. Diese Unterstützung wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Sie sollen dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.
Begleitende Hilfen unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmende, Selbstständige und Beamte:
- für technische Arbeitshilfen
- zum Erreichen des Arbeitsplatzes
- zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz
- zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
- zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
- in besonderen Lebenslagen
- Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz