Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung (KiTa), der Betreuungsumfang ist größer als 25 Stunden pro Woche
- Ihre Einkommensverhältnisse haben sich geändert und die finanzielle Belastung durch die KiTa-Gebühren ist Ihnen nicht mehr zuzumuten und/ oder
- Sie beziehen
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Wohngeld
- Kinderzuschlag gemäß Bundeskindergeldgesetz
Benötigte Unterlagen
Dokumente, mit denen Sie nachweisen können, dass Ihnen die finanzielle Belastung durch die KiTa-Gebühren nicht beziehungsweise nicht mehr zumutbar ist (zum Beispiel: Arbeitssuchendmeldung, aktuelle Gehaltsabrechnungen, neuer Arbeitsvertrag, Bescheid über die Gewährung von Sozialleistungen)
Zu Beachten
Fristen
Keine. Um nicht in Zahlungsverzug zu geraten, sollten Sie den Antrag jedoch frühestmöglich stellen.