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Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

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Sie können die Kosten für die Kindertagesbetreuung Ihres Kindes (KiTa-Kosten) nicht mehr bezahlen? Sie können eine Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Für den Besuch Ihres Kindes in der Kindertagesbetreuung (KiTa) müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen. Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Sie bezahlen einen Elternbeitrag.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Benötigte Unterlagen

Dokumente, mit denen Sie nachweisen können, dass Ihnen die finanzielle Belastung durch die KiTa-Gebühren nicht beziehungsweise nicht mehr zumutbar ist (zum Beispiel: Arbeitssuchendmeldung, aktuelle Gehaltsabrechnungen, neuer Arbeitsvertrag, Bescheid über die Gewährung von Sozialleistungen)

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine. Um nicht in Zahlungsverzug zu geraten, sollten Sie den Antrag jedoch frühestmöglich stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein. 
  • Ihr Antrag wird geprüft, gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen werden bei Ihnen nachgefordert.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit der Entscheidung über Ihren Antrag

Dauer

Mehrere Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html

§ 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 18.09.2024