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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst beantragen

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Wenn Sie eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Bundesfreiwilligendienst besitzen und den Bundesfreiwilligendienst auch über die Befristung hinaus fortsetzen möchten, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie zum Zweck der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis haben, ist diese in der Regel auf das geplante Ende Ihres Bundesfreiwilligendienstes befristet. Wenn Sie beabsichtigen, Ihren Bundesfreiwilligendienst über das ursprünglich geplante Ende hinaus weiter fortzuführen, müssen Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel für eine Dauer von 12 zusammenhängenden Monaten geleistet. Er kann ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden. Dies gilt auch für die Aufenthaltserlaubnis.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • Sie leisten bereits einen Bundesfreiwilligendienst ab.
  • Sie haben mit der aufnehmenden Einrichtung eine Verlängerung Ihres Dienstes vereinbart.
  • Es liegt kein gesetzlich geregelter Ablehnungsgrund vor (zum Beispiel sollten Sie nicht zu den Personen gehören, die in Deutschland internationalen Schutz genießen, die die Zuerkennung internationalen Schutzes beantragt haben, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist oder denen vorübergehend Schutz gewährt wurde; auch sollte die Sie aufnehmende Einrichtung nicht nur zu dem Zweck gegründet worden sein, die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu erleichtern).
  • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Benötigte Unterlagen

  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)   
  • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)   
  • Ursprüngliche Vereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes (mit Tätigkeitsbeschreibung, Angaben zur Dauer des Freiwilligendienstes, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung und eventuell enthaltene Schulungsmaßnahmen)
  • schriftliche Vereinbarung über die Verlängerung des Bundesfreiwilligendienstes
  • Vor Vollendung des 18. Lebensjahres: Zustimmung der Personensorgeberechtigten

Im Einzelfall können weitere Unterlagen von Ihnen angefordert werden

Zu Beachten

Keine

Fristen

Sie sollten Ihren Antrag spätestens 6-8 Wochen vor Ablauf Ihrer ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
  • Sie reichen Ihren Antrag ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
  • Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
  • Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen. 
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.

Dauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.

Gebühren

96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten

93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Dienststelle erheben.

Rechtsgrundlage

§ 19c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__19c.html

§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) 

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html

§ 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__5.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Freiwilliges Soziales Jahr BFD FSJ FÖJ Freiwilliges ökologisches Jahr § 19c AufenthG

Letzte Aktualisierung: 17.09.2024