Hamburg.deHamburg ServiceVerlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur...

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem europäischen Freiwilligendienst besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

  •  

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie am Europäischen Freiwilligendienst teilnehmen, haben Sie eine spezielle Aufenthaltserlaubnis erhalten, welche für die vereinbarte Dauer Ihres Freiwilligendienstes gilt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis beantragen. Eine für die Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst erteilte Aufenthaltserlaubnis kann bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von maximal einem Jahr verlängert werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • Sie leisten bereits einen Europäischen Freiwilligendienst ab, dessen ursprünglich vereinbarte Dauer auf weniger als ein Jahr befristet war.
  • Sie haben mit der aufnehmenden Einrichtung eine Verlängerung Ihres Dienstes für eine Gesamtdauer von maximal einem Jahr vereinbart.
  • Es liegt kein gesetzlich geregelter Ablehnungsgrund vor (zum Beispiel sollten Sie nicht zu den Personen gehören, die in Deutschland internationalen Schutz genießen, die die Zuerkennung internationalen Schutzes beantragt haben, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist oder denen vorübergehend Schutz gewährt wurde; auch sollte die Sie aufnehmende Einrichtung nicht nur zu dem Zweck gegründet worden sein, die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu erleichtern).
  • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Benötigte Unterlagen

  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • Ursprüngliche Vereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung zur Durchführung des Europäischen Freiwilligendienstes (mit Tätigkeitsbeschreibung, Angaben zur Dauer des Freiwilligendienstes, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung und eventuell enthaltene Schulungsmaßnahmen)
  • schriftliche Vereinbarung über die Verlängerung des Europäischen Freiwilligendienstes
  • Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz
  • Vor Vollendung des 18. Lebensjahres: Zustimmung der Personensorgeberechtigten

Im Einzelfall können weitere Unterlagen von Ihnen angefordert werden

Zu Beachten

  • Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über eine Gesamtdauer von einem Jahr hinaus ist nicht möglich.
  • Neben der Teilnahme am Freiwilligendienst dürfen Sie keine zusätzliche Beschäftigung ausüben.

Fristen

Sie sollten Ihren Antrag spätestens 6-8 Wochen vor Ablauf Ihrer ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
  • Sie reichen Ihren Antrag ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
  • Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
  • Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen

Dauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.

Gebühren

96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten

93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Dienststelle erheben.

Rechtsgrundlage

§ 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__5.html

§ 8 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html

§ 19e Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__19e.html

§ 14 Absatz 1 Nummer 1 Beschäftigungsverordnung (BeschV)

https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__14.html

Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32016L0801&from=DE

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Arbeit Beruf Erasmus EFD § 19e AufenthG

Letzte Aktualisierung: 11.07.2025