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Informationen zum Ersatz einer verlorengegangenen Scheidungsurkunde

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Ist Ihre Scheidungsurkunde abhandengekommen, können Sie sich bei dem zuständigen Familiengericht am Amtsgericht eine beglaubigte Abschrift ausstellen lassen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung bei dem Amts- oder Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde. Sie sollten dem Gericht glaubhaft versichern, dass Ihnen die Scheidungsurkunde verlorengegangen ist. Sehr hilfreich kann es für das Gericht sein, wenn Sie das Aktenzeichen Ihres damaligen Scheidungsverfahrens angeben können. Vielleicht finden Sie noch ein Schreiben des Gerichts oder Ihres Anwalts, auf dem das Aktenzeichen abgedruckt ist.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben Ihre Scheidungsurkunde verloren.

Benötigte Unterlagen

  • Notwendig sind:
    • ein schriftlicher Antrag einer der am Ehescheidungsverfahren beteiligten Personen
    • Identitätsnachweis des Antragstellers / der Antragstellerin (z.B. Kopie des Personalausweises)
    • im Vertretungsfall: Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und zusätzlich Personalausweiskopie des Vollmachtnehmers
    • Angabe des Aktenzeichens des Scheidungsverfahrens (sofern bekannt)
    • Zuständig ist nur das Familiengericht des Amtsgerichts, bei dem das Ehescheidungsverfahren stattgefunden hat.

Zu Beachten

Bitte beachten Sie:
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie Ihr Scheidungsurteil oder Ihren Scheidungsbeschluss (Scheidungsurkunde) verloren haben, können Sie davon eine neue beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung bei dem Amts- oder Familiengericht beantragen, bei dem Ihr Scheidungsverfahren damals durchgeführt wurde. Nur dieses Gericht verwahrt die sogenannte Urschrift, also das Original Ihrer Scheidungsurkunde.
  • Sie stellen unter Angabe des Aktenzeichens des Scheidungsverfahrens einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer neuen beglaubigten Abschrift oder Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde.
  • Das Familiengericht prüft Ihren Antrag und überprüft Ihre Identität.
  • Das Familiengericht stellt Ihnen eine neue beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde aus.

Tipp:
Bevor Sie beim Gericht eine erneute Ausfertigung beantragen, können Sie auch versuchen, die Scheidungsurkunde Ihres geschiedenen Ehe- oder Lebenspartners oder Ihres damaligen Anwalts, die ja mit Ihrer eigenen Scheidungsurkunde völlig identisch sind, zu bekommen. Eine Kopie dieser Scheidungsurkunde kann dann ein Notar oder eine landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde, z.B. das Bürgeramt beglaubigen. Die beglaubigte Kopie reicht im Rechtsverkehr oftmals aus. Einen Anspruch auf Herausgabe der Scheidungsurkunde haben Sie allerdings nicht.

Dauer

Es ist hilfreich, wenn Sie das Aktenzeichen oder die Geschäftsnummer Ihres Scheidungsverfahrens kennen und dem Gericht mitteilen können. So erleichtern Sie dem Gericht die Recherche im Archiv. Je nach der Arbeitsbelastung des Gerichts kann es dennoch zu einem gewissen Zeitaufwand kommen. Eine allgemeingültige Bearbeitungsdauer kann dadurch nicht benannt werden.

Gebühren

Für die Herstellung und Überlassung einer beglaubigten Abschrift bzw. Ausfertigung der Scheidungsurkunde fallen grundsätzlich Gerichtskosten in Höhe von EUR 0,50 je Seite an.

Rechtsbehelf

Bei Verweigerung der Erteilung von Ausfertigungen sind Rechtsbehelfe möglich.

Rechtsgrundlage



Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Abhandenkommen der Scheidungsurkunde Verlust Scheidungsurteil Scheidungsbeschluss verlorengegangen

Letzte Aktualisierung: 10.10.2024