Niederlassungserlaubnis für ehemalige Deutsche beantragen

Als ehemaliger Deutscher oder ehemalige Deutsche können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben und sich weiterhin oder wieder dauerhaft in Deutschland aufhalten möchten, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.



Die Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Sie dürfen damit arbeiten, überall in Deutschland wohnen und es gibt meistens keine zusätzlichen Auflagen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren.
  • Zum Zeitpunkt des Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit hatten Sie seit 5 Jahren ununterbrochen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
  • Sie haben keine Vorstrafen.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweise für Ihren Aufenthalt in Deutschland (zum Beispiel Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnung, Mietverträge, Quittungen)
  • Bescheinigung über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Sie müssen die Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weniger oder weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

Zu Beachten

Wenn unklar ist, ob Sie noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird das zunächst geprüft. Sollte sich herausstellen, dass Sie weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit haben, sollten Sie einen deutschen Personalausweis oder Reisepass beantragen.

Fristen


  • Sie müssen den Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis innerhalb von 6 Monaten stellen, nachdem Sie erfahren haben, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

  • Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Die darüber ausgestellte Karte (eAT) ist 10 Jahre gültig und muss dann aktualisiert werden.

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den Online-Dienst, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Sie vermerken im Nachrichten-/Bemerkungsfeld, dass Sie Ihren Antrag als ehemalige Deutsche oder ehemaliger Deutscher stellen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Gebühren


  • 56,50 EUR bei minderjährigen Personen

  • 113,00 EUR bei volljährigen Personen

Rechtsbehelf

Gegen die negativ Entscheidung kann innerhalbt eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Dienststelle erhoben werden.

Rechtsgrundlage

§ 38 (1) Nummer 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__38.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Blaue Karte unbefristeter Aufenthaltstitel Freizügigkeitsrecht Aufenthaltserlaubnis § 38 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Letzte Aktualisierung: 11.02.2026