Voraussetzungen
- Ihr Kind ist älter als 3 Jahre alt und noch nicht eingeschult.
- Es liegt ein Gutachten einer der nachfolgend benannten Stellen vor, durch welches Ihr Kind dem berechtigten Personenkreis zugeordnet und in eine Hilfebedarfsgruppe eingestuft worden ist:
- bei körperlich behinderten Kindern: das zuständige Gesundheitsamt oder der Landesarzt beziehungsweise die Landesärztin für Körperbehinderte,
- bei blinden und wesentlich sehbehinderten Kindern: der Landesarzt beziehungsweise die Landesärztin für Sehbehinderte,
- bei hörbehinderten Kindern: der Landesarzt beziehungsweise die Landesärztin für Hörbehinderte,
- bei sprachbehinderten Kindern: der Landesarzt beziehungsweise die Landesärztin für Sprachbehinderte,
- bei geistig und seelisch behinderten Kindern: das zuständige Gesundheitsamt,
- bei mehrfachbehinderten Kindern (vor allem geistige oder seelische Behinderung): das zuständige Gesundheitsamt
- bei mehrfachbehinderten Kindern (vor allem Körperbehinderung) oder der Landesarzt beziehungsweise die Landesärztin für Körperbehinderte
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Eingliederungshilfe für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder,
- amtsärztliches Gutachten,
- Geburtsurkunde,
- Meldebestätigung
Wenn Ihr Kind mehr als 8 Stunden Betreuung pro Tag benötigt, müssen Sie zusätzlich Unterlagen einreichen, um Ihre Tätigkeit nachzuweisen. Dazu gehören zum Beispiel Ihr Arbeits- oder Ausbildungsvertrag, ein Nachweis über Ihre Selbständigkeit oder ähnliches.
Zu Beachten
Fristen
Stellen Sie den Antrag mindesten 3 Monate vor Betreuungsbeginn beziehungsweise 3 Monate bevor Ihr laufender Kita Gutschein ausläuft.
Als frühestes Datum der Bewilligung gilt das Datum des Gutachtens, sofern dies nach Antragseingang erstellt wird. Liegt die Antragstellung zeitlich nach der Gutachtenerstellung, gilt als frühester Bewilligungsbeginn der Zeitpunkt des Antragseingangs.