Beschreibung der Leistung
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Pflegefamilien, Kinderheimen, Einzelbetreuungen oder ähnlichen sozialen Betreuungsformen leben oder sich in einer ähnlichen Lebenssituation befinden, besteht ein Anspruch auf Krankenhilfe. Ebenso haben alleinerziehende Mütter oder Väter, die sich allein um ein Kind unter sechs Jahren kümmern und mit diesem in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter/Kinder leben, gegebenenfalls Anspruch auf Krankenhilfe.
Krankenhilfe ist vergleichbar mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse. Krankenhilfe wird Ihnen gewährt, wenn keine andere Krankenversicherung vorhanden ist oder diese nicht alle notwendigen Kosten abdeckt. Wenn Krankenhilfe bewilligt wurde, übernimmt die zuständige Stelle die Kosten für Ihre medizinische Versorgung.
Wenn Sie Krankenhilfe benötigen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.