Voraussetzungen
- Sie haben seit 5 Jahren eine gültige Aufenthaltserlaubnis aus:
- völkerrechtlichen,
- humanitären oder
- politischen Gründen.
- Sie können Ihre Lebenshaltungskosten Krankenversicherung ohne staatliche Hilfe selbst bezahlen.
- Sie oder Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner haben für 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf Ihr Konto geleistet.
- Sie haben keine Vorstrafen.
- Sie oder Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin oder Lebenspartner oder Lebenspartnerin haben eine Erlaubnis für die dauernde Berufsausübung.
- Deutschkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
- Sie haben Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich (und Ihre, dem Haushalt angehörenden Kinder).
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor und Sie haben bisher keine Abschiebungsanordnung erhalten.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto in elektronischer Form. Sie müssen ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
- Arbeits- oder Verlängerungsvertrag
- aktuelle Bescheinigung vom Arbeitgeber
- Kopie der letzten 12 Gehaltsabrechnungen
- Zertifikat „Leben in Deutschland“
- Sprachzertifikat
- aktuellen Rentenversicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung
- Mietvertrag und aktuelle Miethöhe
- Gegebenenfalls benötigt die zuständige Stelle weitere Unterlagen, Auskünfte oder Nachweise
Zu Beachten
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte oder Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Resettlement-Flüchtling sind, können Sie eine Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Bedingungen erhalten (siehe Leistungen: "Niederlassungserlaubnis Erteilung für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis als anerkannte Asylberechtigte oder Flüchtlinge" und “Niederlassungserlaubnis Erteilung zur Neuansiedlung von Schutzsuchenden (Resettlement-Flüchtlinge)").
Wenn Sie während Ihres Schulabschlusses, Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums in Deutschland die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweislich erworben haben, benötigen Sie kein Sprachzertifikat und auch nicht das Zertifikat „Leben in Deutschland“.
Wenn Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung keine Sprachkenntnisse erlangen können, müssen Sie das mit einem passenden Nachweis belegen. Zum Beispiel mit einem Arztbericht oder einer Bestätigung über einen Wohnplatz in einem Heim.
Wenn Sie als minderjährige Person eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können Sie eine Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Bedingungen erhalten (siehe Leistungen“ Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder“)
Fristen
- Beantragen Sie die Niederlassungserlaubnis spätestens 6 - 8 Wochen bevor Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis abläuft.
- Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Die darüber ausgestellte eAT-Karte ist 10 Jahre gültig und muss dann aktualisiert werden.