Beschreibung der Leistung
Um an einer Wahl teilzunehmen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese richten sich nach der Art der Wahl
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Um an einer Wahl teilzunehmen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese richten sich nach der Art der Wahl
Europawahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Bundestagswahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Bürgerschaftswahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Hamburg.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Bezirksversammlungswahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Hamburg.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
- Wahlbenachrichtigung
- Identitätsnachweis
Bei Bundestags- und Europawahlen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch die Deutschen, die am Wahltag außerhalb Deutschlands leben, wahlberechtigt. Es muss vor jeder Wahl ein Antrag auf Eintragung in das Wahlberechtigten-Verzeichnis gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (siehe Rubrik „Links“).
Keine
Keine
Keine
Keine
Keine
§ 6 Europawahlgesetz (EuWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/euwg/__6.html
§ 6a Europawahlgesetz (EuWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/euwg/__6a.html
§ 12 Bundeswahlgesetz (BWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__12.html
§ 13 Bundeswahlgesetz (BWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__13.html
§ 6 Bürgerschaftswahlgesetz (BüWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWGHA1971V10P6
§ 7 Bürgerschaftswahlgesetz (BüWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWGHA1971V14P7
§ 6 Bezirksversammlungswahlgesetz (BezWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahlGHA1977V11P6
§ 7 Bezirksversammlungswahlgesetz (BezWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahlGHA1977V10P7
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Letzte Aktualisierung: 15.03.2026