Hamburg.deHamburg ServiceWahlberechtigung

Wahlberechtigung

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Hier finden Sie die Voraussetzungen, an der Wahl teilnehmen zu können.

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Beschreibung der Leistung

Europawahl:
Sie dürfen wählen, wenn

  • Sie die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben,
  • Sie mindestens 16 Jahre alt sind,
  • Sie mindestens seit 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU wohnen und
  • Ihnen das Wahlrecht nicht infolge Richterspruchs entzogen wurde.

 
Bundestagswahl:
Sie dürfen wählen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
  • Sie mindestens 18 Jahre alt sind,
  • Sie mindestens seit 3 Monaten in Deutschland wohnen und
  • Ihnen das Wahlrecht nicht infolge Richterspruchs entzogen wurde.

Bürgerschaftswahl:
Sie dürfen wählen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
  • Sie mindestens 16 Jahre alt sind,
  • Sie mindestens seit 3 Monaten in Hamburg wohnen und
  • Ihnen das Wahlrecht nicht infolge Richterspruchs entzogen wurde.

 
Bezirksversammlungswahl:
Sie dürfen wählen, wenn

  • Sie die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der      Europäischen Union haben,
  • Sie mindestens 16 Jahre alt sind,
  • Sie mindestens seit 3 Monaten in Hamburg wohnen und
  • Ihnen das Wahlrecht nicht infolge Richterspruchs entzogen wurde.

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Deutsche im Ausland:
Bei Bundestags- und Europawahlen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch die Deutschen, die am Wahltag außerhalb Deutschlands leben, wahlberechtigt. Es muss vor jeder Wahl ein Antrag auf Eintragung in das Wahlberechtigtenverzeichnis gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (siehe Rubrik „Links“).

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Keine

Dauer

Keine

Gebühren

Keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 17.09.2024