Hamburg.deHamburg ServiceWahlberechtigung

Wahlberechtigung

Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um an der Wahl teilzunehmen.

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Beschreibung der Leistung

Um an einer Wahl teilzunehmen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese richten sich nach der Art der Wahl

 

Informationen

Voraussetzungen

Europawahl: 
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.

Bundestagswahl: 
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.

Bürgerschaftswahl: 
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Hamburg.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.

Bezirksversammlungswahl: 
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Hamburg.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.

Benötigte Unterlagen

- Wahlbenachrichtigung
- Identitätsnachweis

Zu Beachten

Bei Bundestags- und Europawahlen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch die Deutschen, die am Wahltag außerhalb Deutschlands leben, wahlberechtigt. Es muss vor jeder Wahl ein Antrag auf Eintragung in das Wahlberechtigten-Verzeichnis gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (siehe Rubrik „Links“).

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Keine

Dauer

Keine

Gebühren

Keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 22.03.2025