Beschreibung der Leistung
Europawahl:
Sie dürfen wählen, wenn
- Sie die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben,
- Sie mindestens 16 Jahre alt sind,
- Sie mindestens seit 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU wohnen und
- Ihnen das Wahlrecht nicht infolge Richterspruchs entzogen wurde.
Bundestagswahl:
Sie dürfen wählen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
- Sie mindestens 18 Jahre alt sind,
- Sie mindestens seit 3 Monaten in Deutschland wohnen und
- Ihnen das Wahlrecht nicht infolge Richterspruchs entzogen wurde.
Bürgerschaftswahl:
Sie dürfen wählen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
- Sie mindestens 16 Jahre alt sind,
- Sie mindestens seit 3 Monaten in Hamburg wohnen und
- Ihnen das Wahlrecht nicht infolge Richterspruchs entzogen wurde.
Bezirksversammlungswahl:
Sie dürfen wählen, wenn
- Sie die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben,
- Sie mindestens 16 Jahre alt sind,
- Sie mindestens seit 3 Monaten in Hamburg wohnen und
- Ihnen das Wahlrecht nicht infolge Richterspruchs entzogen wurde.