Beschreibung der Leistung
Um an einer Wahl teilzunehmen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese richten sich nach der Art der Wahl
Um an einer Wahl teilzunehmen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese richten sich nach der Art der Wahl
Europawahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Bundestagswahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Bürgerschaftswahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Hamburg.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
Bezirksversammlungswahl:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Hamburg.
Ihr Wahlrecht wurde Ihnen nicht infolge eines Richterspruchs entzogen.
- Wahlbenachrichtigung
- Identitätsnachweis
Bei Bundestags- und Europawahlen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch die Deutschen, die am Wahltag außerhalb Deutschlands leben, wahlberechtigt. Es muss vor jeder Wahl ein Antrag auf Eintragung in das Wahlberechtigten-Verzeichnis gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin (siehe Rubrik „Links“).
Keine
Keine
Keine
Keine
Keine
§ 6 Europawahlgesetz (EuWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/euwg/__6.html
§ 6a Europawahlgesetz (EuWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/euwg/__6a.html
§ 12 Bundeswahlgesetz (BWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__12.html
§ 13 Bundeswahlgesetz (BWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__13.html
§ 6 Bürgerschaftswahlgesetz (BüWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWGHA1971V10P6
§ 7 Bürgerschaftswahlgesetz (BüWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWGHA1971V14P7
§ 6 Bezirksversammlungswahlgesetz (BezWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahlGHA1977V11P6
§ 7 Bezirksversammlungswahlgesetz (BezWG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BezWahlGHA1977V10P7
Suchwörter: Wählen, allgemein Wahlen Wahlberechtigung Wählen Wer darf wählen Kann ich wählen Wahlerlaubnis
Letzte Aktualisierung: 22.03.2025