Beschreibung der Leistung
Einer Person, die aus Krankheits- oder Altersgründen Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, stellt das Betreuungsgericht einen Betreuer oder eine Betreuerin zur Seite.
Wenn Sie ehrenamtlich andere Personen rechtlich betreuen möchten, müssen Sie von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden.
Sie können dann für die zu betreuende Person in einem vom Betreuungsgericht bestimmten Aufgabenbereich tätig werden. Wenn nötig können Sie die von Ihnen zu betreuende Person auch rechtlich vertreten.
Als ehrenamtlich betreuende Person übernehmen Sie in der Regel die Betreuung einer hilfsbedürftigen Person aus Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis. Sie erhalten dafür keine Vergütung. Es wird Ihnen aber eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt.