Beschreibung der Leistung
Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter beziehungsweise einen Tagesvater, fallen Kosten an. Die Stadt Hamburg übernimmt für ihre Bürgerinnen und Bürger diese Kosten in einem bestimmten Rahmen:
Wenn Ihr Kind bis zu 5 Stunden täglich in einer Kindertagesstätte oder bis zu 25 Stunden wöchentlich von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut wird, entstehen für Sie keine Kosten. Gleiches gilt für die tägliche Betreuung von bis zu sechs Stunden für Kinder ab drei Jahren mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe im Rahmen der Kindertagesbetreuung erhalten.
Wenn Sie eine umfangreichere Betreuung für Ihr Kind benötigen, müssen Sie in der Regel einen Teil der Kosten selbst tragen. Dieser Anteil wird als Elternbeitrag bezeichnet.