Beschreibung der Leistung
Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter beziehungsweise einen Tagesvater, fallen Kosten an. Die Stadt Hamburg übernimmt für Sie als Bürgerin beziehungsweise Bürger der Stadt diese Kosten in einem bestimmten Rahmen:
Wenn Ihr Kind bis zu 5 Stunden täglich in einer Kindertagesstätte oder bis zu 25 Stunden wöchentlich von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut wird, entstehen für Sie keine Kosten. Das gilt auch für die tägliche Betreuung von bis zu 6 Stunden für Kinder ab 3 Jahren mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe im Rahmen der Kindertagesbetreuung erhalten.
Wenn Sie eine umfangreichere Betreuung für Ihr Kind benötigen, müssen Sie in der Regel einen Teil der Kosten selbst tragen. Dieser Anteil wird als Elternbeitrag bezeichnet.