Beschreibung der Leistung
Sie haben einen Anspruch auf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Es werden die gleichen Unterlagen wie bei einer Niederlassungserlaubnis benötigt.
Zusätzlich muss noch eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt vorgelegt werden. Ausländerinnen oder Ausländer, die im Besitz eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen oder zu Ausbildungszwecken sind, haben keinen Anspruch auf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Ausgenommen davon sind die Inhaberinnen oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis gem. §§ 25 (2) und 23 (2) AufenthG, hier kann eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragt werden.