Daueraufenthaltserlaubnis-EU beantragen

Sie möchten dauerhaft in Deutschland bleiben und von erweiterten Rechten sowie mehr Mobilität innerhalb der Europäischen Union (EU) profitieren? Hier erfahren Sie, wie Sie eine Daueraufenthaltserlaubnis-EU beantragen können

Beschreibung der Leistung

Die Daueraufenthaltserlaubnis-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern. Mit der Daueraufenthaltserlaubnis-EU dürfen Sie dauerhaft in Deutschland leben und uneingeschränkt arbeiten. Weiter gewinnen Sie mit der Daueraufenthaltserlaubnis-EU mehr Mobilität, mehr Rechtssicherheit und Gleichstellung innerhalb der EU.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie oder Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin haben 5 Jahre lang Beiträge oder Aufwendungen für eine angemessene Altersvorsorge geleistet.
  • Sie sichern selbständig den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen.
  • Sie und Ihre Familienangehörigen verfügen über eine ausreichende Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Sie haben Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie über die Lebensverhältnisse im Bundegebiet (zum Beispiel durch Abschluss des Integrationskurses)
  • Sie haben keine Straftaten begangen.
  • Sie verfügen über ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
  • Sie haben Ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllt.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Nationalpass
  • Arbeitsvertrag
  • aktuelle Bescheinigung vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin sowie Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen oder
  • Nachweise einer selbständigen beziehungsweise freiberuflichen Tätigkeit inklusive der zugehörigen Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
  • Zertifikat „Leben in Deutschland“ und Sprachzertifikat B1 oder höher oder
  • Nachweis über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss beziehungsweise eine absolvierte Ausbildung oder ein Studium
  • aktueller Rentenversicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung oder sonstige Nachweise einer ausreichenden Altersvorsorge
  • Mietvertrag mit aktueller Miethöhe
  • Nachweis der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • biometrisches Passbild in elektronischer Form
  • Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
  • Sie können bei einem zertifizierten Fotografen ein Passfoto erstellen lassen, der dieses elektronisch über eine Cloud der zuständigen Stelle zur Verfügung stellt.

Zu Beachten

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen oder zu Ausbildungszwecken sind, haben Sie keinen Anspruch auf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Ausgenommen hiervon können Sie sein, wenn Sie eine Aufnahmezusage haben oder als Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigte Person anerkannt sind. Die zuständige Stelle kann Sie hierzu genauer informieren.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den bereitgestellten Online-Dienst, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
    • Beachten Sie: Die Option „Daueraufenthaltserlaubnis-EU“ ist im Online-Dienst nicht direkt wählbar. Nutzen Sie daher das Freitextfeld für Nachrichten und Bemerkungen und geben Sie dort Ihren Antrag schriftlich an.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Sie bezahlen die notwendigen Gebühren.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, können Sie ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen. Fehlen Unterlagen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer entsprechend. Die Herstellung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei dauert weitere 4 bis 6 Wochen.

Gebühren

109 €  (bevorzugte Zahlung mit der EC-Karte)

Kassenzeichen: 2037



Die Bearbeitungsgebühr müssen Sie immer bezahlenen. Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie die Gebühr nicht zurück – auch nicht anteilig. Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 9a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9a.html

§ 9b Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9b.html

§ 9c Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9c.html

§ 44a Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__44a.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Ausländerbehörde Ausländeramt Ausländerabteilung Reiseausweise für Ausländer Reiseausweise für Staatenlose Reiseausweise für Flüchtlinge Aufenthalt vorübergehender (Duldung) Abschiebung, Ausländer Fiktionsbescheinigung Integrationskurse für Ausländer Sprachkurs für Ausländer unbefristeter Aufenthaltstitel vorläufige Aufenthaltsbescheinigung vorläufige Aufenthaltserlaubnis § 9a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Letzte Aktualisierung: 17.04.2026