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Daueraufenthaltserlaubnis-EU beantragen

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ähnelt in vielen Punkten der Niederlassungserlaubnis, führt jedoch zu weiteren Rechten der Inhaberin oder des Inhabers im EU-Ausland

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Beschreibung der Leistung

Sie haben einen Anspruch auf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Es werden die gleichen Unterlagen wie bei einer Niederlassungserlaubnis benötigt.
Zusätzlich muss noch eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt vorgelegt werden. Ausländerinnen oder Ausländer, die im Besitz eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen oder zu Ausbildungszwecken sind, haben keinen Anspruch auf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Ausgenommen davon sind die Inhaberinnen oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis gem. §§ 25 (2) und 23 (2) AufenthG, hier kann eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragt werden.  

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie müssen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sein.
  • Sie sollten gegenüber der Ausländerbehörde darlegen können, dass Sie sich während der fünf Jahre im Bundesgebiet aufgehalten haben (zum Beispiel: durch einen Nachweis über den Besuch einer Bildungseinrichtung oder ein Arbeitsverhältnis). 
  • Sie verfügen über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg
  • gültiger Nationalpass 
  • Arbeits- oder Verlängerungsvertrag 
  • aktuelle Bescheinigung vom Arbeitgeber
  • Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen
  • Zertifikat „Leben in Deutschland“
  • Sprachzertifikat
  • aktuellen Rentenversicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung
  • Mietvertrag + aktuelle Miethöhe
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt

Sollte ein inländischer Schulabschluss oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung/Studium vorliegen, ist das Sprachzertifikat und das Zertifikat „Leben in Deutschland“ nicht mehr notwendig. 

Zum Termin wird ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt.

Zu Beachten

Die Bearbeitunsgebühr muss immer entrichtet werden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, wird die Gebühr nicht erstattet, auch nicht anteilig. Es kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden. 

Fristen

Der Kunde muss mindestens seit 5 Jahren sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und die 60 Monate Rentenpflichtbeiträge erfüllt haben, vorher ist ein Antrag nicht notwendig. 

Verfahrensablauf

Der Antrag kann über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg gestellt werden. Es muss aber zusätzlich im Online-Dienst erwähnt werden, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragt werden soll, da diese konkrete Option noch nicht online direkt wählbar ist.
Im Online-Dienst gibt es ein Nachrichten-/Bemerkungsfeld, dort bitte den konkreten Antrag schriftlich stellen.
Für eine schnellere Bearbeitung, ist es hilfreich, wenn bereits alle benötigten Unterlagen im Online-Dienst hochgeladen werden. Nach Prüfung der Unterlagen und treffen der Entscheidung wird der Kunde vom zuständigen Sachbearbeiter /-in einen Termin erhalten.
Zum Termin muss immer ein aktuelles biometrisches Passbild, der Nationalpass und die Gebühr (Zahlung bevorzugt mit EC-Karte) mitgebacht werden.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen und hängt zusätzlich von der Vollständigkeit der Unterlagen vom Kunden ab.

Sollten Unterlagen fehlen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.  

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Gebühren

109 €  (bevorzugte Zahlung mit der EC-Karte)

Kassenzeichen: 2037

Rechtsbehelf

Gegen die negativ Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Widerspruch bei der Dienststelle erhoben werden.

Rechtsgrundlage

§ 9a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 17.02.2025