Verfahrensablauf
- Sie nutzen den bereitgestellten Online-Dienst, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
- Beachten Sie: Die Option „Daueraufenthaltserlaubnis-EU“ ist im Online-Dienst nicht direkt wählbar. Nutzen Sie daher das Freitextfeld für Nachrichten und Bemerkungen und geben Sie dort Ihren Antrag schriftlich an.
- Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
- Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
- Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
- Sie bezahlen die notwendigen Gebühren.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
- Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
- Sobald der eAT fertig ist, können Sie ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
- Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.
Dauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen. Fehlen Unterlagen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer entsprechend. Die Herstellung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei dauert weitere 4 bis 6 Wochen.
Gebühren
109 € (bevorzugte Zahlung mit der EC-Karte)
Kassenzeichen: 2037
Die Bearbeitungsgebühr müssen Sie immer bezahlenen. Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie die Gebühr nicht zurück – auch nicht anteilig. Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen.