Niederlassungserlaubnis für eigenständig aufenthaltsberechtigte Ehegatten beantragen

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug oder sind eigenständig aufenthaltsberechtigter Ehegatte? Wie Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug haben, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Sie können die Niederlassungserlaubnis erhalten, unabhängig vom Fortbestand der Ehe.



Die Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Sie dürfen damit arbeiten, überall in Deutschland wohnen und es gibt meistens keine zusätzlichen Auflagen. Sie hängt nicht davon ab, welchen Aufenthaltsstatus Ihre frühere Ehepartnerin oder Ehepartner hat oder hatte.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug oder ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
  • Sie haben die eheliche oder lebenspartnerschaftliche Lebensgemeinschaft aufgehoben, zum Beispiel durch dauerhafte Trennung oder Scheidung.
  • Sie können die Sicherung Ihres Lebensunterhalts und Ihrer Krankenversicherung ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel nachweisen.
    • Ihr ehemaliger Ehegatte beziehungsweise Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner besitzt
    • eine Niederlassungserlaubnis,
    • eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder
    • die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre haushaltsangehörigen Kinder.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. Sie haben bisher keine Abschiebungsanordnung erhalten.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass oder Passersatz
  • biometrisches Passfoto in elektronischer Form
    • Sie müssen ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen vor Ort zur Verfügung.
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts:
    • durch Sie selbst
    • durch Ihren ehemaligen Ehegatten oder Lebenspartnerin beziehungsweise Lebenspartner
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über die Aufhebung der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Lebensgemeinschaft, zum Beispiel durch eine Scheidungsurkunde oder das Kündigungsschreiben der gemeinsamen Wohnung
  • Arbeitsvertrag und eine aktuelle Bescheinigung vom Arbeitgeber
  • letzte 12 Gehaltsabrechnungen
  • Zertifikat „Leben in Deutschland“
  • Sprachzertifikat Deutsch, mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • aktuellen Rentenversicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung
  • Mietvertrag mit aktueller Miethöhe
  • gegebenenfalls benötigt die zuständige Stelle weitere Unterlagen, Auskünfte oder Nachweise

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Zu Beachten

Die Bearbeitungsgebühr müssen Sie in jedem Fall entrichten. Sollte der Antrag abgelehnt werden, wird die Gebühr nicht erstattet, auch nicht anteilig. Sie können jederzeit erneut eine Niederlassungserlaubnis beantragen.



Wenn Sie während Ihres Schulabschlusses, Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums in Deutschland die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweislich erworben haben, benötigen Sie kein Sprachzertifikat und auch nicht das Zertifikat „Leben in Deutschland“.

Fristen

Beantragen Sie die Niederlassungserlaubnis spätestens 6 - 8 Wochen bevor Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis abläuft.



Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Die darüber ausgestellte eAT-Karte ist 10 Jahre gültig und muss dann aktualisiert werden.

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den Online-Dienst, um die Niederlassungserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität sowie Ihre Unterlagen.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung der elektronischen Aufenthaltskarte (eAT-Karte) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung der eAT-Karte.
  • Sobald diese fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können sie persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 6 - 8  Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen



Etwa 4 - 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Gebühren

113 €

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 31 (3) Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__31.html



§ 28 (3) Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__28.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Ehegattennachzug Aufenthaltserlaubnis Verlängerung Antrag auf Aufenthaltstitel Daueraufenthaltsrecht § 31 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Letzte Aktualisierung: 13.01.2026