Voraussetzungen
- Sie haben seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug oder ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
- Sie haben die eheliche oder lebenspartnerschaftliche Lebensgemeinschaft aufgehoben, zum Beispiel durch dauerhafte Trennung oder Scheidung.
- Sie können die Sicherung Ihres Lebensunterhalts und Ihrer Krankenversicherung ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel nachweisen.
- Ihr ehemaliger Ehegatte beziehungsweise Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner besitzt
- eine Niederlassungserlaubnis,
- eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre haushaltsangehörigen Kinder.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. Sie haben bisher keine Abschiebungsanordnung erhalten.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Pass oder Passersatz
- biometrisches Passfoto in elektronischer Form
- Sie müssen ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen vor Ort zur Verfügung.
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts:
- durch Sie selbst
- durch Ihren ehemaligen Ehegatten oder Lebenspartnerin beziehungsweise Lebenspartner
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Aufhebung der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Lebensgemeinschaft, zum Beispiel durch eine Scheidungsurkunde oder das Kündigungsschreiben der gemeinsamen Wohnung
- Arbeitsvertrag und eine aktuelle Bescheinigung vom Arbeitgeber
- letzte 12 Gehaltsabrechnungen
- Zertifikat „Leben in Deutschland“
- Sprachzertifikat Deutsch, mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
- aktuellen Rentenversicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung
- Mietvertrag mit aktueller Miethöhe
- gegebenenfalls benötigt die zuständige Stelle weitere Unterlagen, Auskünfte oder Nachweise
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Zu Beachten
Die Bearbeitungsgebühr müssen Sie in jedem Fall entrichten. Sollte der Antrag abgelehnt werden, wird die Gebühr nicht erstattet, auch nicht anteilig. Sie können jederzeit erneut eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Wenn Sie während Ihres Schulabschlusses, Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums in Deutschland die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweislich erworben haben, benötigen Sie kein Sprachzertifikat und auch nicht das Zertifikat „Leben in Deutschland“.
Fristen
Beantragen Sie die Niederlassungserlaubnis spätestens 6 - 8 Wochen bevor Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis abläuft.
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Die darüber ausgestellte eAT-Karte ist 10 Jahre gültig und muss dann aktualisiert werden.