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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei besonders gelagerten politischen Interessen beantragen

Wenn Ihnen in Folge einer Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erteilt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Das Bundesministeriums des Innern und für Heimat kann anordnen, dass bestimmten Personengruppen eine Aufnahmezusage erteilt wird. In Folge der Aufnahmezusage kann Ihnen als Angehörige oder Angehöriger dieser Personengruppe eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis wird befristet erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Verlängerung beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis aufgrund einer Aufnahmezusage.

Benötigte Unterlagen

  • Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
  • biometrisches Passbild

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine. Sie sollten die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis jedoch spätestens 6 Wochen vor deren Ablauf beantragen.

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
  • Sie reichen Ihren Antrag ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
  • Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
  • Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.

Dauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.

Gebühren

   

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.

Rechtsgrundlage

§ 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23.html

§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: § 23 AufenthG

Letzte Aktualisierung: 24.05.2025