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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration beantragen

Wenn Sie sich gut integriert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben und sich gut in die Gesellschaft in Deutschland integriert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie müssen die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie müssen schon lange in Deutschland leben
    • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis: seit mindestens sechs Jahren (oder vier Jahren, wenn Sie mit einem minderjährigen Kind zusammenleben)
    • Personen mit einer Duldung: seit mindestens 30 Monaten
  • Ihre Identität ist eindeutig geklärt
  • Sie bekennen sich zur demokratischen Grundordnung
  • Sie sprechen Deutsch
  • Sie sichern Ihren Lebensunterhalt überwiegend ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen

Benötigte Unterlagen

  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • aktueller Aufenthaltstitel
  • Belege für die Integration
  • Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Arbeitsvertrag, eigenes Vermögen, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto, Bankbürgschaft, Verpflichtungserklärung)
  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice).
  • Bei Minderjährigen: Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen zum geplanten Aufenthalt (Einverständniserklärung); können die sorgeberechtigten Eltern den Antrag nicht gemeinsam für ihr Kind stellen, wird eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils benötigt; steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Zu Beachten

In bestimmten Fällen, wie bei Krankheit oder Behinderung, können bestimmte Voraussetzungen entfallen.

Ehepartner, Lebenspartner und minderjährige Kinder einer nachhaltig integrierten Person können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Fristen

Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis stellen (6-8 Wochen vorher ist empfehlenswert).

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
  • Sie reichen Ihren Antrag ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
  • Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
  • Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.

Dauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.

Gebühren

Volljährige:

96,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 

93,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten



Minderjährige:

48,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 

46,50 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html

§ 25b Abs.1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25b.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Familie Aufenthaltsverlängerung § 25b AufenthG

Letzte Aktualisierung: 25.04.2025