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Verpflichtungserklärung abgeben

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Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

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Beschreibung der Leistung

Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie müssen als erklärende Person geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist es notwendig, dass das Einkommen der erklärenden Person ausreicht. Das Einkommen wird vorab geprüft. Es ist außerdem davon abhängig, wie viele unterhaltspflichtige Familienmitglieder einberechnet werden müssen

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass vom Gast
  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (für Online-Abgabe)
  • eID-Karte (für Online-Abgabe)
  • Aufenthaltstitel
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (für Online-Abgabe)
  • Bei Vertretung: Vollmacht
  • Nachweise zur eigenen wirtschaftlichen Lage und der Zahlungsfähigkeit
    • bei angestellten Personen: Kopie der letzten drei Gehaltsabrechnung
    • bei Selbständigen: Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über das Nettoeinkommen

Zu Beachten

Es wird beim Termin eine Erklärung zur Verpflichtungserklärung ausgehändigt, die aber auch schon vorab angefordert werden kann.
Es ist wichtig zu wissen, welche Verpflichtungen die Geberin bzw. der Geber oder die Einladende bzw. der Einladende eingeht, wenn er eine Verpflichtungserklärung abgibt.  Sollte der Gast aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr ausreisen wollen, muss die Geberin oder der Geber bis zu 5 Jahre für den Gast finanziell aufkommen.
Das Bedeutet, eine Verpflichtungserklärung ist maximal 5 Jahre gültig. Sobald der Gast wieder ausreist, ist auch die Gültigkeit beendet. 

Fristen

Termine sollten rechtzeitig vereinbart werden, damit die Gäste noch genügend Zeit haben um in den Botschaften im Ausland Termine zu vereinbaren.

Zusätzlich muss der Postweg mit einberechnet werden, weil die Verpflichtungserklärung selbständig per Post an den Gast verschickt werden muss. Das Original muss beim Gast vorliegen.

Verfahrensablauf

  • Kurzfristige Verpflichtungserklärungen sind in allen Standorten der Einwohnerangelegenheiten möglich;
    • Der Termin ist online zu buchen.
    • Ausnahme sind Billstedt und Bergedorf. In  dortigen Standorten für Ausländerangelegenheiten erfolgt die Kontaktaufnahme per E-Mail.
  • Langfristige Verpflichtungserklärungen müssen in den für den Wohnort zuständigen Standorten für Ausländerangelegenheiten abgegeben werden. Die Kontaktaufnahme erfolgt per E-Mail.

Dauer

Die Verpflichtungserklärung wird direkt vor Ort ausgestellt und ausgehändigt.

Gebühren


  • Die Gebühr beträgt pro Formular 29 € (bevorzugte Zahlung mit EC-Karte)

Rechtsbehelf

Gegen die negativ Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Widerspruch bei der Dienststelle erhoben werden.

Rechtsgrundlage

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 14.10.2024