Hamburg.deHamburg ServiceErlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

  •  

Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, müssen Sie in der Regel eine Erlaubnis beantragen.

  •  

Beschreibung der Leistung

In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten betreuen, und die Betreuung

  • während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Bezahlung
  • länger als 3 Monate

andauert. Sie müssen die Erlaubnis zur Kindertagespflege bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

  • ist in der Regel auf 5 Jahre befristet,
  • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
  • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern, die nicht Ihre eigenen Kinder sind.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Erlaubnis kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind.
Davon ist auszugehen, wenn

  • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
  • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
  • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen und diese Kenntnisse in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über den Abschluss von mindestens einem Lehrgang, der Sie zur Kindertagespflegeperson qualifiziert
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliches Attest (über Masernschutz)

Es können weitere Unterlagen notwendig sein. Bitte informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle über die in Ihrem Fall konkret vorzulegenden Unterlagen.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Es folgt die Überprüfung Ihrer kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit der zuständigen Stelle.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Dauer

Bis zu 3 Monate

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage

Rechtsgrundlage

§ 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__43.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Tagesmutter Kinderbetreuung Tagesvater Kinder Kind Kindertagesbetreuung Kindertagespflege

Letzte Aktualisierung: 07.09.2024