Beschreibung der Leistung
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten betreuen, und die Betreuung
- während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich
- gegen Bezahlung
- länger als 3 Monate
andauert. Sie müssen die Erlaubnis zur Kindertagespflege bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
- ist in der Regel auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern, die nicht Ihre eigenen Kinder sind.