Voraussetzungen
Grundsätzlich für den bundesweit gültigen Rechtsanspruch:
- Kind mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet, Abweichungen sind im Einzelfall möglich
- Kind ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vorschulklasse bzw. bis zur Einschulung, wenn keine Vorschulklasse in Anspruch genommen wird.
Zusätzlich bei einer Tagesbetreuung von über 5 bis maximal 12 Stunden täglich und/oder für Kinder unter 1 Jahr beispielsweise eine der folgenden Voraussetzungen:
- Berufstätigkeit
- Ausbildung
- berufliche Weiterbildung
- Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV)
- Deutsch-Sprachkurse für Migranten
- Integrationskurse
- bei dringlichem sozial bedingten oder pädagogischen Bedarf
(gilt in der Regel für alle im Haushalt gemeldeten, erwachsenen Personen)
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (siehe Link)
- vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (nur bei Betreuungswunsch über 5 Std. - siehe Link)
- Kopie der Personalausweise/Reisepässe der mit dem Kind zusammen gemeldeten Sorgeberechtigten
- Einkommensnachweise (nur bei Betreuungswunsch über 5 Std.) (siehe Link)
Bei mehr als 5-stündiger Betreuung täglich oder vor Vollendung des 1. Lebensjahres zusätzlich Nachweise aus denen die tägliche Arbeitszeit bzw. Kurszeit (von/bis) hervorgeht, bspw.:
- Kopie des Arbeitsvertrags oder Ausbildungsvertrags oder
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeitsaufnahme (nur wenn die tägliche Arbeitszeit nicht aus dem Arbeits-/Ausbildungsvertrag hervorgeht oder bei Arbeitsaufnahme nach Elternzeit, da der alte Arbeitsvertrag nicht das Datum der Arbeitsaufnahme enthält) oder
- Nachweis über Eingliederungsmaßnahme oder
- Nachweis über Besuch von Sprachkursen, Integrationskursen
Bei pädagogischem Bedarf: aktueller Bedarfsnachweis entweder vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) oder der Kita.
Zu Beachten
Anträge werden in der Regel für maximal ein Jahr bewilligt, es sei denn, der Bedarf ist kürzer als ein Jahr. Danach ist ggf. ein Folgentrag zu stellen.
Anträge können persönlich im Eingangsbereich des SDZ (Soziales Dienstleitungszentrum), sofern im Bezirk vorhanden, abgegeben werden (nur dann wird eine Antragsbestätigung ausgehändigt). Ist kein SDZ vorhanden, werden die Anträge in den Abteilungen der Kindertagesbetreuung angenommen.
Anträge können auch per Post, Fax oder E-Mail geschickt werden (per E-Mail nur wenn die erforderlichen Formulare mit der Originalunterschrift eingescannt wurden).
Bei Schriftverkehr bitte immer Folgendes angeben:
- Nachname des Kindes
- Vorname des Kindes
- Geburtsdatum des Kindes
- Komplette Meldeadresse des Kindes
Fristen
Ein Neuantrag (Erstantrag) kann ein halbes Jahr vor Beginn der Betreuung gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum kann frühestens ab Antragseingang beginnen.