Voraussetzungen
Grundsätzlich für den bundesweit gültigen Rechtsanspruch:
- Kind mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet, Abweichungen sind im Einzelfall möglich
- Kind ab Vollendung des 1.Lebensjahres bis zur Vorschulklasse bzw. bis zur Einschulung, wenn keine Vorschulklasse in Anspruch genommen wird.
Zusätzlich bei einer Tagesbetreuung von über 5 bis maximal 12 Stunden täglich und/oder für Kinder unter 1 Jahr beispielsweise eine der folgenden Voraussetzungen:
- Berufstätigkeit
- Ausbildung
- berufliche Weiterbildung
- Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV)
- Deutsch-Sprachkurse für Migranten
- Integrationskursen
- bei dringlichem sozial bedingten oder pädagogischen Bedarf
(gilt in der Regel für alle im Haushalt gemeldeten, erwachsenen Personen).
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (siehe Link)
Bei einer Betreuung von bis zu 5 Stunden sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Bei mehr als 5-stündiger Betreuung täglich oder vor Vollendung des 1. Lebensjahres zusätzlich Bedarfsnachweise
(in der Regel reichen die letzten 3 aktuellen Gehaltsabrechnungen aus)
Bei pädagogischem Bedarf: aktueller Bedarfsnachweis entweder vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) oder der Kita
Zu Beachten
Folgeanträge werden in der Regel für maximal ein Jahr bewilligt, es sei denn, der Bedarf ist kürzer als ein Jahr. Danach ist ggf. ein Folgeantrag zu stellen.
Anträge können persönlich im Eingangsbereich des SDZ (Soziales Dienstleitungszentrum), sofern im Bezirk vorhanden, abgegeben werden (nur dann wird eine Antragsbestätigung ausgehändigt). Ist kein SDZ vorhanden, werden die Anträge in den Abteilungen der Kindertagesbetreuung angenommen.
Anträge können auch per Post, Fax oder E-Mail geschickt werden (per E-Mail nur wenn die erforderlichen Formulare mit der Originalunterschrift eingescannt wurden).
Bei Schriftverkehr bitte immer Folgendes angeben:
- Nachname des Kindes
- Vorname des Kindes
- Geburtsdatum des Kindes
- Komplette Meldeadresse des Kindes