Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen

Sie benötigen eine Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht für Freizügigkeitsberechtigte? Hier erhalten Sie weiterführende Informationen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) kommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht bekommen, dauerhaft in Deutschland zu wohnen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, entsteht das Daueraufenthaltsrecht automatisch nach dem Gesetz – Sie müssen also nichts beantragen, um es zu bekommen. Wenn Sie es wünschen, können Sie die Ausstellung einer Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht beantragen. Mit der Bescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie das Daueraufenthaltsrecht haben.



Weitere Informationen zum Daueraufenthaltsrecht finden Sie unter "Zu beachten".

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
  • Unter folgenden Voraussetzungen können Sie aufgrund Ihres Freizügigkeitsrechtes ein Daueraufenthaltsrecht bekommen:
    • Sie haben sich mindestens 5 Jahre dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufgehalten.
  • Wenn einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft, können Sie bereits vor Ablauf von 5 Jahren ein Daueraufenthaltsrecht bekommen:
    • Sie leben seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen in Deutschland und haben in den letzten 12 Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat gearbeitet. Altersbedingt oder aufgrund einer Vorruhestandsregelung sind Sie nun aus dem Berufsleben ausgeschieden.
    • Sie haben Ihre Arbeit in Deutschland oder in einem anderen EU-Land aufgegeben, weil Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit voll erwerbsunfähig geworden sind und deshalb Anspruch auf eine Rente in Deutschland haben.
    • Sie haben Ihre Arbeit in Deutschland oder in einem anderen EU-Land wegen voller Erwerbsminderung aufgegeben, nachdem Sie zuvor mindestens 2 Jahre ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.
    • Sie haben 3 Jahre ununterbrochen in Deutschland gearbeitet, arbeiten jetzt in einem anderen EU-Land, behalten aber weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland und kehren mindestens einmal pro Woche dorthin zurück.

Benötigte Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • Nachweis über Ihr Daueraufenthaltsrecht (zum Beispiel Meldebestätigung, Arbeitsvertrag, Gewerbeschein, Leistungsbescheid)

Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen per E-Mail die Ausstellung Ihrer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stelle und übersenden als PDF-Anhang Nachweise über Ihr Daueraufenthaltsrecht (zum Beispiel Meldebestätigung, Arbeitsvertrag, Gewerbeschein, Leistungsbescheid).
  • Die zuständige Stelle prüft ihren Antrag und fordert ggf. noch zur Prüfung notwendige Unterlagen nach.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • In dem Termin wird Ihre Identität geprüft.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Sie erhalten die schriftliche Bescheinigung.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. 

Gebühren

Die Gebühren betragen 10,00 EUR.

In bestimmten Fällen kann die Gebühr reduziert oder ganz erlassen werden.    

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 2 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__2.html

§ 4a Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__4a.html

§ 5 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__5.html

§ 12 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__12.html

§ 47 Abs. 3 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__47.html

Anlage D15 Aufenthaltsverordnung (AufenthaltsV)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/anlage_d15.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: § 2 FreizügG / EU § 4a FreizügG/EU § 12 FreizügG/EU § 47 Abs. 3 AufenthV § 5 FreizügG/EU Anlage D15 AufenthV

Letzte Aktualisierung: 10.04.2026