Beschreibung der Leistung
Wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) kommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht bekommen, dauerhaft in Deutschland zu wohnen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, entsteht das Daueraufenthaltsrecht automatisch nach dem Gesetz – Sie müssen also nichts beantragen, um es zu bekommen. Wenn Sie es wünschen, können Sie die Ausstellung einer Bescheinigung über Ihr Daueraufenthaltsrecht beantragen. Mit der Bescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie das Daueraufenthaltsrecht haben.
Weitere Informationen zum Daueraufenthaltsrecht finden Sie unter "Zu beachten".