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Erbvertrag Errichtung und Verwahrung

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Auch durch Errichtung eines Erbvertrags kann die Nachfolge geregelt werden. Dies ist vor allem für unverheiratete Paare interessant, da diese weder nach gesetzlicher Erbfolge erben, noch ein gemeinschaftliches Testament errichten können.

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Beschreibung der Leistung

Neben der Errichtung eines Testaments gibt es auch Fälle, in denen es besser ist, einen Erbvertrag zu schließen. Auch im Erbvertrag können Sie den Übergang Ihres Vermögens bestimmen.
Die Vertragsschließenden brauchen nicht verheiratet, verwandt oder verschwägert zu sein.

Während das Testament einseitig vom Erblasser erstellt wird, sind am Erbvertrag immer zwei Parteien beteiligt. Hierbei können beide Parteien über ihren Nachlass verfügen (gegenseitiger Erbvertrag). Es genügt jedoch schon, wenn auch nur eine Seite letztwillige Verfügungen trifft (einseitiger Erbvertrag). Der ganz entscheidende Unterschied zum Testament ist die Bindungswirkung des Erbvertrags: Wollten die Vertragsparteien eine bindende Reglung („vertragsmäßige Verfügung“) treffen, ist der Erblasser an die Verfügung gebunden. Während man ein Testament jederzeit widerrufen kann, ist dies bei einem Erbvertrag nicht möglich.
Durch den Erbvertrag werden vorherige und nachfolgende Testamente, soweit sie dem Erbvertrag widersprechen, unwirksam.
Nach der Errichtung wird der Erbvertrag in die besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben oder verbleibt beim Notar.
 

 

Informationen

Voraussetzungen

Um einen Erbvertrag errichten zu können, müssen Sie testierfähig sein (geistig gesund, in der Lage rechtswirksam einen Erbvertrag zu schließen).

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Zu Beachten

Die Formvorschriften für Erbverträge sind streng. So kann ein Erbvertrag nur vor einem Notar abgeschlossen werden. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar beraten, wenn Sie diesen Weg in Betracht ziehen.

Bitte beachten Sie:
Eine Rechtsberatung findet beim Nachlassgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Notar Ihrer Wahl.
Sie können dazu die bundesweite Notarsuche über Notar.de nutzen.

Dauer

Es ist eine Terminvereinbarung beim Notar notwendig.

Gebühren

Es fallen Kosten beim Notar an, die abhängig vom Wert des Nachlasses sind.

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf vorgesehen

Rechtsgrundlage

§ 2274 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 34 Absatz 1 Beurkundungsgesetz (BeurkG)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Verwahrung Erbvertrag Erbvertrag Aufbewahrung Erbvertrag schließen

Letzte Aktualisierung: 06.09.2024