Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Sie müssen testierfähig sein (geistig gesund und in der Lage, rechtsverbindlich ein Testament zu errichten). Sie müssen in der Lage sein, sich ein klares Urteil zu bilden, welche Tragweite die Anordnungen haben, insbesondere welche Wirkungen sie auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen ausüben.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Zu Beachten
Das Testament wird vom Notar in der Regel bei dem Amtsgericht (Nachlassabteilung) in die Verwahrung gebracht, wo der Notar seinen Amtssitz hat. Hierüber gibt es eine Bescheinigung, den sogenannten Hinterlegungsschein.
Bitte beachten Sie:
Eine Rechtsberatung findet beim Nachlassgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Fristen
Keine.