Bescheinigung über das Fortbestehen der Niederlassungserlaubnis beantragen

Sie möchten sich längere Zeit im Ausland aufhalten? Dann benötigen Sie gegebenenfalls eine Bescheinigung über das Fortbestehen Ihrer Niederlassungserlaubnis.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen und sich längere Zeit im Ausland aufhalten, kann das Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland haben. Die Niederlassungserlaubnis ist zwar unbefristet, kann aber erlöschen, wenn Sie sich länger als 6 Monate durchgängig im Ausland aufhalten.



Damit Ihre Niederlassungserlaubnis nicht verfällt, können Sie sich vor Ihrer Ausreise eine Bescheinigung über das Fortbestehen der Niederlassungserlaubnis einholen. Diese Bescheinigung ermöglicht es Ihnen, sich länger als 6 Monate im Ausland aufzuhalten, ohne Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland zu verlieren.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben eine gültige Niederlassungserlaubnis.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln sichern.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweise zu Wohnkosten inklusive Heizkosten (mindestens letzte 3 Abrechnungen)
  • Nachweise über Einkünfte nach der Einreise

Zu Beachten

Gegebenenfalls enthält Ihre Bescheinigung eine Frist innerhalb derer Sie nach Deutschland zurückkommen müssen. Wenn Sie Ihre Rückreise zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung mit Reiseunfähigkeit nicht rechtzeitig antreten können, müssen Sie eine Verlängerung Ihrer Bescheinigung beantragen.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Bescheinigung.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer



Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Gebühren



18,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

 § 51 (2) Satz 3, (4) Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html

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Suchwörter: Auslandsaufenthalte Aufenthaltsrecht Rückkehrfrist Erlöschen eines Aufenthaltsrechts § 51 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Letzte Aktualisierung: 17.10.2026