Beschreibung der Leistung
Besitzen Sie eine Niederlassungserlaubnis, halten sich seit mehr als 15 Jahren rechtmäßig in Deutschland auf und hat auch Ihr Ehepartner /-in eine Niederlassungserlaubnis erlischt diese nicht, wenn Sie sich mehr als sechs Monate außerhalb von Deutschland aufhalten, der Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsinteresse vorliegt.
Andere Besitzer oder Besitzerinnen einer Niederlassungserlaubnis können auf Antrag eine Verlängerung der Rückkehrfrist erhalten.