Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen und sich längere Zeit im Ausland aufhalten, kann das Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland haben. Die Niederlassungserlaubnis ist zwar unbefristet, kann aber erlöschen, wenn Sie sich länger als 6 Monate durchgängig im Ausland aufhalten.
Damit Ihre Niederlassungserlaubnis nicht verfällt, können Sie sich vor Ihrer Ausreise eine Bescheinigung über das Fortbestehen der Niederlassungserlaubnis einholen. Diese Bescheinigung ermöglicht es Ihnen, sich länger als 6 Monate im Ausland aufzuhalten, ohne Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland zu verlieren.