Kommunale Eingliederungsleistungen beantragen

Sie bekommen Bürgergeld und haben Schwierigkeiten, eine Arbeit zu finden? Hier erfahren Sie, welche Beratungs- und Betreuungsleistungen Sie erhalten können.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie sogenannte kommunale Eingliederungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen Ihnen dabei helfen, die Bedingungen für Ihre berufliche Eingliederung zu verbessern. Eingliederungsleistungen können unterschiedlich aussehen:

  • Schuldnerberatung unterstützt Sie dabei, Ihre finanziellen Angelegenheiten zu ordnen und einen Plan zur Begleichung Ihrer Schulden zu erstellen.
  • Psychosoziale Betreuung hilft Ihnen, seelische Belastungen und Krisensituationen besser zu bewältigen
  • Suchtberatung hilft Ihnen, Ihre Abhängigkeit zu verstehen, unterstützt Sie beim Umgang damit und zeigt Ihnen Wege aus der Sucht.
  • Bei der Betreuung von Kindern oder der häuslichen Pflege von Angehörigen können Sie eine Unterstützung durch Dritte erhalten, sodass Sie arbeiten gehen können.
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie bekommen Bürgergeld.
  • Sie benötigen diese Leistung, um wieder arbeiten zu können.

Benötigte Unterlagen

Gegebenenfalls sind Nachweise dafür nötig, dass Sie eine bestimmte Leistung benötigen. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Sie können die Leistungen erst in Anspruch nehmen, wenn Ihnen in einem Bescheid bestätigt wird, dass die Kosten übernommen werden. 

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • In dem Termin besprechen Sie, welche Leistungen Ihnen angeboten werden können.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens, gegebenenfalls erhalten Sie Antragunterlagen.
  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung darüber schriftlich mit.
  • Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Dauer

Bis zu 8 Wochen

Gebühren

Keine

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§16a Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16a.html

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Letzte Aktualisierung: 15.02.2026