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Kommunale Eingliederungsleistungen beantragen

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und aufgrund Ihrer persönlichen Lebenssituation Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden, können Sie Beratungs- und Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.

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Beschreibung der Leistung

Kommunale Eingliederungsleistungen sollen Sie dabei unterstützen, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen oder Ihren Alltag so zu organisieren, dass eine Beschäftigung möglich wird.

Die zuständige Stelle kann Sie zum Beispiel bei einer Schulenberatung, einer psychosozialen Betreuung sowie einer Suchtberatung unterstützen.

  • Bei der Schuldenberatung bekommen Sie Hilfe bei der Ordnung Ihrer finanziellen Verhältnisse sowie Schuldentilgung, um die Bedingungen für Ihre berufliche Eingliederung zu verbessern.
  • Die psychosoziale Betreuung ist möglich, wenn Sie bei seelischen Problemen oder Krisensituationen Unterstützung benötigen, damit Ihre Beschäftigungsfähigkeit wieder stabilisiert wird.
  • Die Suchtberatung bietet Ihnen unabhängig von der Art oder Schwere Ihrer Sucht eine Unterstützung an. Dies kann eine allgemeine Beratung über Suchtgefährdungen, Suchtmittel oder Abhängigkeit sein. Außerdem können Sie bei der Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten unterstützt werden.

Zudem können Sie Unterstützung bei der häuslichen Pflege von Angehörigen, der Betreuung von minderjährigen Kindern oder Kindern mit Behinderungen bekommen, wenn diese persönlichen Verpflichtungen Ihre berufliche Eingliederung verhindern. Bei der Betreuung von Kindern oder der häuslichen Pflege von Angehörigen kann die zuständige Stelle zum Beispiel eine Unterstützung durch Dritte organisieren, sodass Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie beziehen Bürgergeld.
  • Sie benötigen nachweislich Schuldenberatung, psychosoziale Beratung oder Suchtberatung oder
  • Sie benötigen nachweislich Unterstützung bei der Betreuung von minderjährigen Kindern oder Kindern mit Behinderung oder bei der häuslichen Pflege von Angehörigen.
  • Die kommunale Leistung ist erforderlich für Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Benötigte Unterlagen

Gegebenenfalls sind Nachweise dafür nötig, dass Sie eine bestimmte Leistung benötigen. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Zu Beachten

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf kommunale Eingliederungsleistungen. Ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet die zuständige Stelle.

Fristen

Keine

Beachten Sie jedoch, dass Sie vor der Entstehung von Kosten, zum Beispiel für die Kinderbetreuung oder häusliche Pflege von Angehörigen, einen positiven Bewilligungsbescheid benötigen. Kosten, die Ihnen bereits vor dem Datum des Bescheids entstanden sind, kann die zuständige Stelle in der Regel nicht übernehmen.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle bespricht mit Ihnen, ob eine kommunale Eingliederungsleistung möglich ist und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Sind kommunale Eingliederungsleistungen möglich, bespricht die zuständige Stelle mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht. Gegebenenfalls erhalten Sie von der zuständigen Stelle die entsprechenden Antragsunterlagen.
    • Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden sie an die zuständige Stelle.
    • Sie können den Antrag auch online stellen. 
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung (Bescheid) mit der Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Wird Ihr Antrag genehmigt überweist die zuständige Stelle erstattungsfähigen Kosten auf das von Ihnen angegebene Konto.

Dauer

Bis zu 8 Wochen

Gebühren

Keine

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§16a Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16a.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 19.01.2025