Voraussetzungen
- Ihr Heimatland ist nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- Sie setzen Ihre Ausbildung fort, oder ändern die Ausbildung
- Ihr Lebensunterhalt ist während der Dauer Ihres Aufenthaltes gesichert. Das bedeutet, dass Sie genug eigenes Geld haben, um Ihre Lebenserhaltungskosten und Ihre Miete zu bezahlen.
- Sie haben eine gültige Krankenversicherung.
Es können sich in Ihrem Fall weitere Voraussetzungen ergeben. Die zuständige Stelle informiert Sie darüber.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Pass oder Passersatz Ihres Herkunftslandes
- biometrisches Passbild in elektronischer Form
- Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
- Sie können bei einem zertifizierten Fotografen oder teilnehmenden Drogeriemärkten ein Passfoto erstellen lassen. Dieses wird elektronisch über eine Cloud der zuständigen Stelle zur Verfügung gestellt.
- Nachweis eines Ausbildungs-, Studien- oder Praktikumsplatzes (zum Beispiel Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung, Zulassungsbescheid der Hochschule)
- Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Kontoauszüge, Verpflichtungserklärung, Arbeitsvertrag)
- Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung (zum Beispiel Versicherungsschein)
Es können sich in Ihrem Fall weitere Dokumente erforderlich sein. Die zuständige Stelle informiert Sie darüber.
Zu Beachten
Sie können diese Aufenthaltserlaubnis aus verschiedenen Gründen verlängern oder ändern:
- zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung
- zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
- zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung
- zur Studienvorbereitung und zum Studium
- zur bedingten Zulassung zum Studium und zum Teilzeitstudium
- zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums
- zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme
- zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung
- zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit
- zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
- für ein studienbezogenes Praktikum EU
- zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schüleraustausch
- zum allgemeinbildenden Schulbesuch
- zur Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung
- zur Studienbewerbung
Die hier aufgeführte Stelle ist nur zuständig, wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verlängern oder ändern möchten. Weitere Informationen, finden Sie in den Links.
Fristen
Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig - etwa 8 Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels.