Voraussetzungen
- Fortsetzung der Ausbildung,
- gesicherter Lebensunterhalt,
- Krankenversicherung,
- voraussichtliche Einhaltung der Höchstaufenthaltsdauer,
- gegebenenfalls Erfolgsaussichten.
Im Einzelfall können weitere Voraussetzungen zu erfüllen sein.
Benötigte Unterlagen
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Aktueller Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel: Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice)
- Aus- bzw. Weiterbildungsvertrag
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, wenn diese bereits abgelaufen ist (wird in der Regel durch die Ausländerbehörde eingeholt)
Bei qualifizierter Berufsausbildung:
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (zum Beispiel: Sprachzertifikat, deutsche Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulzeugnisse, Beleg über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs, Bestätigung des Ausbildungsbetriebs über ausreichende Sprachkenntnisse für die angestrebte Berufsausbildung, Anmeldebestätigung für einen berufsbezogenen Deutschsprachkurs)
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel: Einkommensnachweise, Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Rentenbescheid, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern- oder Kindergeld, Unterhaltszahlungen)
Bei Minderjährigkeit:
- Zustimmung der personensorgeberechtigten Person zum verlängerten Aufenthalt
Bei Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs:
- Nachweis, dass ein Integrationskurs absolviert wurde oder die Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. Wenn noch kein Integrationskurs absolviert wurde, kann die Ausländerbehörde die Verlängerung ablehnen oder die Aufenthaltserlaubnis nur für ein Jahr verlängern bis der Kurs erfolgreich abgeschlossen oder ein Nachweis erbracht wurde, dass die Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Fristen
Der Antrag sollte so rechtzeitig gestellt werden, dass der elektronische Aufenthaltstitel voraussichtlich vor Ablauf der bisherigen Aufenthaltserlaubnis ausgehändigt werden kann.