Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung oder Änderung beantragen

Sie machen in Deutschland eine Ausbildung, eine Anpassungsqualifizierung, ein Studium oder besuchen einen Sprachkurs und haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis? Wie Sie die Aufenthaltserlaubnis verlängern oder ändern können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Ihre Ausbildung in Deutschland haben, ist diese befristet. Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern oder eine Änderung der Ausbildung anzeigen, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen.


Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.


Mit dieser Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie während der Zeit Ihrer Ausbildung in Deutschland weiter wohnen und – je nach Art der Ausbildung – auch in einem bestimmten Umfang arbeiten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Heimatland ist nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
  • Sie setzen Ihre Ausbildung fort, oder ändern die Ausbildung
  • Ihr Lebensunterhalt ist während der Dauer Ihres Aufenthaltes gesichert. Das bedeutet, dass Sie genug eigenes Geld haben, um Ihre Lebenserhaltungskosten und Ihre Miete zu bezahlen.
  • Sie haben eine gültige Krankenversicherung.

Es können sich in Ihrem Fall weitere Voraussetzungen ergeben. Die zuständige Stelle informiert Sie darüber.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass oder Passersatz Ihres Herkunftslandes
  • biometrisches Passbild in elektronischer Form
    • Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
    • Sie können bei einem zertifizierten Fotografen oder teilnehmenden Drogeriemärkten ein Passfoto erstellen lassen. Dieses wird elektronisch über eine Cloud der zuständigen Stelle zur Verfügung gestellt.
  • Nachweis eines Ausbildungs-, Studien- oder Praktikumsplatzes (zum Beispiel Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung, Zulassungsbescheid der Hochschule)
  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Kontoauszüge, Verpflichtungserklärung, Arbeitsvertrag)
  • Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung (zum Beispiel Versicherungsschein)

Es können sich in Ihrem Fall weitere Dokumente erforderlich sein. Die zuständige Stelle informiert Sie darüber.

Zu Beachten

Sie können diese Aufenthaltserlaubnis aus verschiedenen Gründen verlängern oder ändern:

  • zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung
  • zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
  • zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung
  • zur Studienvorbereitung und zum Studium
  • zur bedingten Zulassung zum Studium und zum Teilzeitstudium
  • zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums
  • zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme
  • zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung
  • zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit
  • zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
  • für ein studienbezogenes Praktikum EU
  • zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schüleraustausch
  • zum allgemeinbildenden Schulbesuch
  • zur Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung
  • zur Studienbewerbung

Die hier aufgeführte Stelle ist nur zuständig, wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland verlängern oder ändern möchten. Weitere Informationen, finden Sie in den Links.

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig - etwa 8 Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels.

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den Online-Dienst, um die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder die Änderung zu beantragen und die dafür erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Sie bezahlen die notwendigen Gebühren.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift genommen und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) gemacht.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, können Sie den eAT persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 - 4 Wochen.

Gebühren

93,00 EUR, für Minderjährige: 46,50 EUR

Bestimmte Personengruppen können von der Gebühr befreit sein. Die zuständige Stelle kann Sie genauer informieren.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Abschnitt 3; §§ 16 - 17

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html#BJNR195010004BJNG000502311

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Ausbildung Studium Weiterbildung Änderungsanträge Qualifikation Praktikum Folgeantrag § 17 AufenthG Sprachkurs § 16 AufenthG

Letzte Aktualisierung: 21.01.2026