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Einsicht in einen festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereich nehmen

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Sie haben das Recht in eine Entwicklungssatzung für ein städtebauliches Entwicklungsgebiet Einsicht nehmen zu können.

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Beschreibung der Leistung

In einer Entwicklungssatzung ist festgelegt, wie ein bestimmtes Gebiet einer Gemeinde unter festgelegten Gesichtspunkten weiterentwickelt werden soll.
Neue Entwicklungssatzungen können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune die gewünschte Entwicklungssatzung noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf diese bei der Kommune einzusehen.

 

Informationen

Voraussetzungen

keine

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Die Entwicklungssatzung besteht im Allgemeinen aus:

  • Satzungstext mit Angaben zu den Zielsetzungen, zum festgelegten Entwicklungsbereich, zum Maßnahmenkatalog und weiterem
  • Planzeichnung (Übersichtsplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
  • Legende zu den Karten
  • Begründung mit bespielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
  • Anlagen; zum Beispiel Gutachten, Untersuchungen und andere

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Entwicklungssatzungen über das Internet oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Entwicklungssatzungen vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Dauer

keine

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 165 Abs. 8 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__165.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Stadtentwicklung Stadtplanung Städtebau

Letzte Aktualisierung: 16.09.2024