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Einsicht in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan nehmen

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Sie haben das Recht, in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen zu können.

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Beschreibung der Leistung

In einem gemeinsamen Flächennutzungsplan haben sich angrenzende Gemeinden auf Vorgaben für die prinzipielle Nutzung einer bestimmten Bodenfläche geeinigt. 
Neue oder neu geänderte gemeinsame Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellen die verantwortlichen Kommunen den gewünschten gemeinsamen Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit haben Sie ein Recht darauf diesen bei der Kommune einzusehen.

 

Informationen

Voraussetzungen

keine

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Textlichen Erläuterungen mit z.B. Angabe der Planungsziele
  • Verschiedenen Karten
  • Flächennutzung, Erschließung, Umwelt
  • Legende zu den Karten
  • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von gemeinsamen Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die gemeinsamen Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Dauer

keine

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 204 Baugesetzbuch (BauGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__204.html



§ 6a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__6a.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Bauleitplanung Bürgerbeteiligung (online) Bauleitplanung F-Plan FNP

Letzte Aktualisierung: 13.12.2024