Verfahrensablauf
Der Beginn einer vorbereitenden Untersuchung für die Sanierung eines städtebaulichen Gebietes wird öffentlich bekannt gegeben. In der Bekanntmachung wird mitgeteilt, welche Kommunikationswege für die Beteiligung möglich sind. Sie können sich
- Online,
- Schriftlich,
- Mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
- während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
beteiligen.
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit aufgefordert, eine Stellungnahme online abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde geprüft. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese.
Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Die Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt.
Dauer
Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.
Gebühren
keine