Hamburg.deHamburg ServiceSich an der Erstellung eines...

Sich an der Erstellung eines Sanierungsgebietes beteiligen

Sie können sich an den vorbereitenden Untersuchungen für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen beteiligen

  •  

Beschreibung der Leistung

Mit einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sollen Gebiete umgestaltet werden, um städtebauliche Missstände zu beheben.
Wenn Sie die geplante Sanierungsmaßnahme in irgendeiner Form betrifft, können Sie sich beteiligen.
Als Träger öffentlicher Belange, werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben
Die Ergebnisse der Beteiligung fließen in geeigneter Weise in die vorbereitenden Untersuchungen ein.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind von dem Vorhaben betroffen.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Die Sanierungssatzung besteht im Allgemeinen aus:

  • Satzungstext mit Angaben beispielsweise der Zielsetzungen, des festgelegten Sanierungsgebietes, des Maßnahmenkataloges und weitere
  • Planzeichnung (Übersichtsplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
  • Legende zu den Karten
  • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
  • Anlagen wie zum Beispiel Gutachten, Untersuchungen und andere

Fristen

Sie können sich mindestens 30 Tage ab der öffentlichen Bekanntgabe beteiligen.

Als Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange müssen Sie spätestens 30 Tage nach der Aufforderung Ihre Stellungnahme abgeben.

Verfahrensablauf

Der Beginn einer vorbereitenden Untersuchung für die Sanierung eines städtebaulichen Gebietes wird öffentlich bekannt gegeben.
In der Bekanntmachung wird mitgeteilt, welche Kommunikationswege für die Beteiligung möglich sind.
Grundsätzlich können Sie sich

  • Online,
  • Schriftlich,
  • Mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
  • während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

beteiligen.

Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit aufgefordert, eine Stellungnahme online abzugeben.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde geprüft. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese.
Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Die Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt.

Dauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf


  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 139 Baugesetzbuch (BauGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__139.html



§ 141 Baugesetzbuch (BauGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__141.html



§ 142 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__142.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Bauort mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Bürgerbeteiligung Stadtplanung Öffentlichkeitsbeteiligung Mitwirkung

Letzte Aktualisierung: 11.06.2025