Beschreibung der Leistung
Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen können Sie sich an der Aufstellung (Neuerstellung oder Änderung) eines Flächennutzungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit an der Planung mitzuwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.