Beschreibung der Leistung
Als Bürgerin, Bürger und Unternehmen haben Sie das Recht, sich an der Aufstellung (Neuerstellung/ Änderung) eines gemeinsamen Flächennutzungsplans zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie bei der Feststellung einer Betroffenheit von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.