Beschreibung der Leistung
Als Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen haben Sie das Recht, sich an der Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts zum Stadtumbau zu beteiligen. So können Sie an der Ausgestaltung der Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet mitwirken.
Träger öffentlicher Belange werden, wenn eine Betroffenheit festgestellt wird, von der zuständigen Behörde zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Ergebnisse der Beteiligung fließen in geeigneter Weise in das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept ein.