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Sich bei der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts beteiligen

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Sie können sich an der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes beteiligen.

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Beschreibung der Leistung

Als Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen haben Sie das Recht, sich an der Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts zum Stadtumbau zu beteiligen. So können Sie an der Ausgestaltung der Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet mitwirken.
Träger öffentlicher Belange werden, wenn eine Betroffenheit festgestellt wird, von der zuständigen Behörde zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Ergebnisse der Beteiligung fließen in geeigneter Weise in das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept ein.

 

Informationen

Voraussetzungen

keine

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Ein Beschluss zum Stadtumbau besteht im Allgemeinen aus:

  • Beschlussvorlage mit z.B. Angabe der Zielsetzungen, der Maßnahmen und des vorgeschlagenen Zeitplans, ...
  • Beschlussprotokoll mit der Dokumentation der Entscheidungen der zuständigen Gremien.
  • Städtebauliches Entwicklungskonzept mit der Beschreibung der langfristigen Entwicklung und dem Umbau einer Stadt oder eines Stadtteils.
  • Maßnahmenplanung mit einer detaillierten Beschreibung der geplanten Projekte
  • o    Finanzierungsplan mit einem Überblick über die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen

Fristen

Sie können sich mindestens 30 Tage nach der öffentlichen Bekanntgabe beteiligen.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach der Aufforderung Ihre Stellungnahme abgeben.

Verfahrensablauf

Der Beginn der Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wird öffentlich bekannt gegeben.
In der Bekanntmachung wird mitgeteilt, welche Kommunikationswege Sie für die Beteiligung nutzen können.
Grundsätzlich können Sie sich

  • Online,
  • Schriftlich,
  • Mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
  • während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

an der Erstellung des Entwicklungskonzepts beteiligen.
 
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit aufgefordert eine Stellungnahme online abzugeben.
 
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde geprüft. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese.
Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt

Dauer

: Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 171b Baugesetzbuch (BauGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__171b.html



Art. 3 Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung 2022

https://www.staedtebaufoerderung.info/SharedDocs/downloads/DE/Grundlagen/VV2022.pdf

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Städtebauförderung Stadtentwicklung Bürgerbeteiligung Öffentlichkeitsbeteiligung Mitwirkung Partizipation ISEK IEK

Letzte Aktualisierung: 08.09.2024