Verfahrensablauf
Der Beginn einer vorbereitenden Untersuchung für die Entwicklung eines städtebaulichen Gebietes wird öffentlich bekannt gegeben.
In der Bekanntmachung wird mitgeteilt, welche Kommunikationswege Sie für die Beteiligung nutzen können.
Grundsätzlich können Sie sich
- Online,
- Schriftlich,
- Mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
- während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
äußern oder Stellung zu den geplanten städtebaulichen Entwicklungsplänen nehmen.
Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit aufgefordert, eine Stellungnahme online abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde geprüft. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen ab und entscheidet über diese.
Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Dauer
Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.
Gebühren
keine